BundesratStenographisches Protokoll881. Sitzung, 881. Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2018 / Seite 122

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Die an sich unstrittige Regierungsvorlage wurde durch einen zwei Stunden vor der Sitzung des Umweltausschusses des Nationalrates eingebrachten Abänderungsantrag, der offenkundig auf Wunsch der Wirtschaftskammer eingebracht wurde, zu Ungunsten des bestehenden Sicherheitsniveaus wieder aufgeweicht. Als gestern bekannt wurde, dass das Umweltpaket im Ministerrat eingebracht wurde, welches nunmehr auch die Kritik der EU bezüglich der Umsetzung der dritten Säule der Aarhuskonvention ausräumen sollte, hätten wir uns freuen können.

Ich sage hier bewusst „hätten“, denn gleichzeitig wurde bekannt, dass das Stand­ort­entwicklungsgesetz die politischen Anstrengungen seitens des Nachhaltigkeitsminis­teriums hinsichtlich der sukzessiven Herstellung der Aarhuskonformität völlig konter­kariert. Dies stellen Umweltrechtsexperten fest. Expertenmeinungen gehen noch viel weiter, Frau Minister: Der Automatismus stelle einen Anschlag auf die rechtsstaatlichen Grundprinzipien dar.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, der Umweltdachverband bezeichnet den kol­portierten Entwurf des Standortentwicklungsgesetzes als verfassungs- sowie europa­rechtswidrig. Verwunderlich erscheint es schon, wenn Sie als zuständige Ministerin dazu keinerlei Kritik geäußert haben. Eigentlich sollten dabei, wie bei den vorliegenden Gesetzesänderungen, Gesundheitsinteressen vor Wirtschaftsinteressen stehen, Frau Minister. Daher wird unsere Fraktion dieser Vorlage bei der Abstimmung die Zustim­mung nicht erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.47


Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Peter Raggl. Ich erteile ihm dieses.


15.47.54

Bundesrat Dr. Peter Raggl (ÖVP, Tirol): Geschätzter Herr Präsident! Liebe Frau Bun­desministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf jetzt zum zweiten völker­rechtlichen Übereinkommen reden. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung basiert neben dem Nagoya-Protokoll auf der EU-Quecksilberverordnung, welche wiederum auf dem Minamata-Übereinkommen fußt. In dem Minamata-Übereinkommen verpflichtete man sich zur weltweiten Reduzierung der Quecksilberemissionen. In der Zwischenzeit haben auch schon über 100 Vertragsstaaten die Ratifizierung vorgenommen. Es han­delt sich ebenfalls um einen völkerrechtlichen Vertrag. Ich wollte damit ansprechen, dass diese völkerrechtlichen Verträge wirklich eine große Wirkung für die Weltgesund­heit, für die Entwicklungshilfe, aber eben auch für die verbesserte Zusammenarbeit zwischen der westlichen Welt und den Entwicklungsländern haben.

Was wird jetzt mit dieser EU-Quecksilberverordnung beziehungsweise den nach­ran­gigen Gesetzesänderungen umgesetzt? – Einerseits geht es um die Minimierung von Quecksilberemissionen und auf der anderen Seite um die Einführung einheitlicher Moni­toringmaßnahmen.

Zum Punkt Minimierung von Emissionen: Wir sind in der westlichen Welt in einer sehr glücklichen Lage, da man die Gefahren von Quecksilber schon sehr früh erkannt hat. Man hat erkannt, Quecksilber ist eine sehr giftige Chemikalie, die, wenn sie nicht richtig eingesetzt wird, wirklich schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen insbesondere auf das Gehirn und das Nervensystem haben kann.

Die Emissionsminimierungen wurden in der westlichen Welt bereits vorgenommen. Überall, wo Quecksilber zum Einsatz gekommen ist, gelang es in der Zwischenzeit, dieses durch andere weniger oder gar nicht giftige Materialien zu substituieren.

In den Entwicklungsländern sieht es da leider noch ganz anders aus. Im Bergbau und insbesondere beim Goldabbau kommt Quecksilber relativ unkontrolliert zum Einsatz,


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