BundesratStenographisches Protokoll881. Sitzung, 881. Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2018 / Seite 123

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was schwerwiegende gesundheitliche Auswirkungen auf die dort Tätigen, aber auch auf die Umwelt hat.

Wir müssen also vor allem in der westlichen Welt nicht mehr an den Emis­sions­mini­mierungen arbeiten, sondern wir müssen die Entwicklungsländer unterstützen, damit es auch dort gelingt, weil dort der Handel mit quecksilberhaltigen Produkten wie Batterien, Seifen oder Messinstrumenten nach wie vor gang und gäbe ist. Unsere vor­rangige Aufgabe in Österreich ist die Einführung eines vereinheitlichten Monitoring­systems, wozu es die angesprochenen Gesetzesänderungen braucht.

Das harmonisierte Meldesystem beinhaltet, kurz zusammengefasst, dass das zustän­dige Umweltbundesamt die notwendigen Informationen zum Thema Quecksilber kon­zentriert sammelt und in der Folge der Vergiftungszentrale zur Verfügung stellt. Von dort können dann insbesondere bei Notfällen die kompetenten medizinischen Aus­künfte zur Vorbeugung und Heilung bei ungewolltem Kontakt mit dem Schwermetall Quecksilber gegeben werden.

Insgesamt werden durch das Gesetz und durch die geschilderten Maßnahmen die Kräfte gebündelt und die Effizienz gesteigert, was im Sinne der Grundsätze der neuen Bundesregierung mit Sicherheit zu begrüßen ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.51


Präsident Reinhard Todt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml. Ich erteile dieses.


15.52.02

Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Frau Minister! Geschätzte Damen und Herren! Kurz auf den Punkt gebracht: Was ist der Schwerpunkt dieses Gesetzesbeschlusses? – Ein Verbot von allem, was mit Quecksilber zu tun hat, und das ist auch gut so.

Der heutige Beschluss fußt gewissermaßen auf dem sogenannten Minamata-Überein­kommen, einem Übereinkommen der UNO betreffend das Verbot von Förderung, Handel und Export des toxischen Schwermetalls Quecksilber. Dieses Abkommen bildet ja auch die Grundlage für eine entsprechende EU-Verordnung. Mit dieser heutigen Novelle zum Chemikaliengesetz sollen die Vorgaben, etwa was Ein- und Aus­fuhr­beschränkungen und Vorschriften zur Bewirtschaftung von Quecksilberabfällen betrifft, nun in österreichisches Recht übertragen werden.

Wir haben schon gehört, Quecksilber ist ein toxisches Metall. Es ist ein Schwermetall. Von diesem Stoff gehen sehr erhebliche Gefahren für den Menschen, aber auch für Tiere aus. Wir wissen, dass Quecksilber Schädigungen des Nervensystems verur­sachen kann und dass es vor allem auch für Ungeborene sehr, sehr schädlich ist. Es ist daher umso erfreulicher, dass sich die Bundesregierung nicht erst heute oder kurz­fristig im Vorfeld dieses Gesetzesbeschlusses dieses wichtigen Themas angenommen hat, sondern dass es bereits im Regierungsprogramm verankert wurde. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass diese Thematik nun erfolgreich zu Ende geführt wird. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

15.53


Präsident Reinhard Todt: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger. Ich erteile dieses.


15.53.56

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich darf vielleicht nur ganz kurz auf die Ausführungen des


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