BundesratStenographisches Protokoll881. Sitzung, 881. Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2018 / Seite 124

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Herrn Bundesrates Appé eingehen, der das Ablehnen der vorliegenden Novellen des Chemikaliengesetzes 1996, des Wasserrechtsgesetzes 1959 und des Abfallwirt­schafts­gesetzes 2002 damit begründet hat, dass wir gestern das Umweltpaket 2018 in Begutachtung gegeben haben. Wir starten den Gesetzgebungsprozess jetzt gerade. Es ist bereits angesprochen worden: Wir setzen damit maßgeblich die Aarhus­kon­vention um, wo Österreich in den letzten Jahren, seit 2013, säumig war. Jetzt werden auch die Zivilgesellschaft und NGOs die Möglichkeit einer Beteiligung im Zuge von Verfahren und somit einen Zugang zu Gerichten haben. Sie lehnen also etwas ab, weil etwas anderes in Begutachtung gegangen ist. Das erschließt sich mir nicht ganz.

Zum Thema der Umweltverträglichkeitsprüfungen: Sie sind in Österreich in vielen Be­reichen tatsächlich sehr langwierig und bieten somit relativ wenig Rechtssicherheit. Das wollen wir beheben. Das ist auch in unserem Regierungsprogramm so verankert und war eine große Forderung der Bundesländer, weshalb wir in der Vorlage, die wir gestern in Begutachtung geschickt haben, auch klar definieren, wer beispielsweise bei bundesländerübergreifenden Umweltverträglichkeitsprüfungen die Zuständigkeit hat. Ich glaube, es ist dies ein Thema, das auch Sie sehr stark interessieren wird.

Das Zweite, das Sie angesprochen haben, war das Standortentwicklungsgesetz. Es wird nächste Woche von meiner Kollegin Margarete Schramböck in Begutachtung ge­schickt, es liegt zurzeit noch nicht vor. Vielleicht sollten Sie oder könnten Sie Ihre Position zu dem, was vorliegt, noch einmal überdenken, weil die Dinge miteinander überhaupt nichts zu tun haben.

Ich glaube – und das ist auch schon von den Vorrednern klar herausgestrichen wor­den –, dass speziell dieses Thema des Verbots von Quecksilber doch auch etwas sein sollte, das in unser aller Interesse liegt. Wir sollten wirklich daran arbeiten, umwelt­verträgliche Alternativen einzusetzen. Weiters setzen wir mit den vorliegenden No­vellen auch EU-Verordnungen um, die sehr viele nationale Gesetze nicht mehr not­wendig machen. Vielleicht also kann ich die Opposition doch noch überzeugen, diesen Novellen zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.56

15.56.50


Präsident Reinhard Todt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.57.147. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird (148 d.B. und 157 d.B. sowie 9981/BR d.B.)


Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig. Ich bitte um den Bericht.


15.57.30

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Ich bringe den Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher komme ich zur Antragstellung.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite