reichen, sowohl im Bereich Schiene als auch im Bereich Straße, investieren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
18.37
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 14. Juni 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-Novelle 2018) (72 d.B. und 175 d.B. sowie 9988/BR d.B.)
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist wiederum Herr Bundesrat Peter Samt. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Peter Samt: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Juni 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird.
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst mehrere Maßnahmen.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich darf daher zur Antragstellung kommen.
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Juni 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Spanring. Ich erteile es ihm. – Bitte.
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kollegen im Bundesrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Galerie und jene, die zumindest noch via Livestream zuschauen! In aller Kürze: Es geht ums Gefahrgutbeförderungsgesetz, das die Beförderung gefährlicher Güter in Österreich auf der Straße, auf der Schiene, auf Wasserstraßen, sprich in der Binnenschifffahrt, im Seeverkehr und in der Luftfahrt regelt.
Nach mehreren erfolglosen Versuchen in den Vorjahren ist es unter der neuen Regierung, Türkis-Blau, nun doch gelungen, die längst überfällige Novellierung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes in den Nationalrat einzubringen. Dieses Gesetz wird mit dieser Novelle angepasst. Vorhandene Lücken im Bereich der Luftfahrtschulung werden damit geschlossen werden. Die Austro Control wird diese Maßnahme mit Sicherheit sehr begrüßen, denn die Ausweitung der Kontrollbefugnisse der Austro
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