BundesratStenographisches Protokoll881. Sitzung, 881. Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2018 / Seite 168

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Control auf alle, die an der Beförderungskette beteiligt sind, und auch auf sonstige Dritte soll die Luftfahrt vor der vorschriftswidrigen Einbringung von Gefahrgut schützen.

Unter anderem wird das Bundesministerium für Landesverteidigung ermächtigt, eige­nes Personal auszubilden, und zwar im Bereich des Seeversandes beziehungsweise der Luftfahrt. Generell muss man sagen, bisher war es sehr oft der Fall, dass die Aus­bildung und die Schulungen zwar durch qualifizierte Fachleute durchgeführt wurden, diese aber mit dem Betrieb selbst gar nicht vertraut waren. Diesbezüglich gibt es auch eine Änderung, eben dahin gehend, dass Schulungen nur mehr von denjenigen durch­geführt werden, die mit dem Betrieb auch selbst vertraut sind.

Es werden aktuelle unionsrechtliche Begriffsbestimmungen übernommen – sprich: eine Vereinheitlichung wird stattfinden –, und es werden auch noch Strafbestimmungen für private Gefahrgutempfänger entschärft. Jetzt kann sich vielleicht der eine oder andere nicht so viel darunter vorstellen, was ein privater Gefahrgutempfänger ist: Wenn Sie zum Beispiel zu Hause eine Ölheizung haben und es kommt ein Tanklaster mit 10 000 Liter Heizöl, dann sind Sie so ein Empfänger. Und Sie haben natürlich auch eine Pflicht, Sie müssen nämlich zu dem Zeitpunkt, zu dem sich der Spediteur ange­sagt hat, zu Hause sein und das Heizöl übernehmen, damit eben dieses Gefahrgut nur so kurz wie möglich auf der Straße unterwegs ist.

Alles in allem kann man sagen: Eine notwendige und der Praxis angepasste Evalu­ie­rung hat stattgefunden; die Erfahrungen seitens der betroffenen Wirtschaftskreise, aber auch der Behörden hat man mit einfließen lassen; und das Ergebnis wird mit diesem Gesetz, mit dieser Novelle entsprechend umgesetzt. Aus diesem Grund werden wir Freiheitliche keinen Einspruch erheben und diese Gesetzesänderung sehr gerne mittragen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.42


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Preineder. Ich erteile es ihm.


18.42.43

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Vorsitzender! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Spanring hat schon ziemlich umfassend erklärt, was dieses Gefahrgut­beförderungsgesetz regelt und in welchen Details es geändert wird. Ich möchte mich darauf beschränken, zu sagen, dass es eben eine Anpassung an das EU-Recht und an das Völkerrecht ist und dass, damit verbunden, natürlich auch eine Anpassung an die technische Entwicklung der Gefahrgüter erfolgt, weil sich auch die Gefahren und die Güter, die transportiert werden, technisch weiterentwickeln und der Zeit anpassen. Da muss auch das Gesetz sich mit anpassen und mit neu gestaltet werden. Es soll dabei auch – das ist ein wesentlicher Teil dieser Novelle – Verwaltungsvereinfachung mit Platz greifen, und das ist etwas, was uns in der Bundesregierung sehr wichtig ist.

Wir werden diesem Gesetz gerne zustimmen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

18.43


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hubert Koller. Ich erteile es ihm.


18.43.46

Bundesrat Hubert Koller, MA (SPÖ, Steiermark): Alle haben sich sehr kurz gehalten, das werde ich auch machen. (Ruf bei der FPÖ: Bravo!)

 


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