BundesratStenographisches Protokoll882. Sitzung, 882. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2018 / Seite 38

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt der Antrag der Bundesräte Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Familienbonus Plus – Sozial gerechte Familien­för­derung vor.

Ich lasse nun über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.

Es liegt weiters der Antrag der Bundesräte Tiefnig, Mühlwerth, Kolleginnen und Kol­le­gen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Kein Nachteil für Auslands­be­dienstete, Entwicklungshelfer und Wirtschaftsdelegierte in Bezug auf Familienbeihilfe und Familienbonus Plus“ vor.

Ich lasse nun über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Fassung der gegen­ständlichen Entschließung ist daher angenommen. (E 254-BR/2018)

15.20.012. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Versicherungsvertragsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden (302/A und 223 d.B. sowie 10003/BR d.B.)


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Eduard Köck. – Ich bitte um den Bericht.


15.20.10

Berichterstatter Ing. Eduard Köck: Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsvertragsgesetz, das Konsumenten­schutz­gesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert werden.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ewald Lindinger. – Bitte sehr.


15.20.49

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich)|: Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär, herzlichen Dank für die Lehrstunde, die Sie für mich gehalten haben! Ich denke, als Staatssekretär haben Sie andere Aufgaben, als uns Bundesrätinnen und Bundesräten solche Dinge vorzuwerfen, wie dass wir nicht alles durchlesen, dass wir nicht wissen, was wir hier beschließen!


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