BundesratStenographisches Protokoll882. Sitzung, 882. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2018 / Seite 52

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dass hier bewusst Doppelgleisigkeiten erzeugt werden, die in Summe 13 Millionen Euro kosten werden.

Aus meiner Sicht wären diese 13 Millionen Euro im Sinne von Effizienz an einem Standort mit gebündelten Strukturen sicher besser investiert.

Zu hinterfragen ist ebenso der in weiterer Folge einzurichtende Beirat, der, wie es von Ministeriumsseite heißt, mit „hochrangigen Wirtschaftsvertretern und Experten besetzt werden“ soll. Der Wirtschaftsstandort soll gestärkt werden, Unternehmen sollen wettbe­werbsfähig bleiben, es sollen Anreize und Fördermodelle für Betriebe geschaffen werden, das und Ähnliches ist da zu hören – so weit, so gut, aber wieso wird da ganz bewusst auf Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerseite verzichtet? Wieso wird beispielsweise auch auf eine Teilhabe der Pädagoginnen und Pädagogen verzichtet? Die bilden ja letztendlich auch die  Basis für unsere Jugend.

Selbst die Ministerin und auch die niederösterreichische Landesrätin Bohuslav haben wiederholt darauf aufmerksam gemacht; ich zitiere Landesrätin Bohuslav: „Digitalisie­rung ist eine Querschnittsmaterie, die in alle Lebensbereiche hineinspielt“.

Daher ist für uns klar: Ein Haus der Digitalisierung gehört unter ein Dach, und es muss nicht nur die Technologie mit all ihren unterschiedlichen Facetten, wie ich sie ange­sprochen habe, darin abgebildet sein, sondern auch die gesamte Gesellschaft. Der Mensch muss nichtsdestotrotz im Mittelpunkt aller Überlegungen stehen, um den Digital Gap beim Zugang zu digitalen Technologien nicht zu vergrößern. Daher werden wir diesem Gesetzentwurf unsere Zustimmung nicht erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.12


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Eduard Köck. Ich erteile es ihm.


16.12.45

Bundesrat Ing. Eduard Köck (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär Fuchs! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich in meinen Ausführungen auf die Tagesordnungspunkte 3, 4 und 5, also auf die Gesetzesbeschlüsse hinsichtlich Kapitalmarkt und Digitalisierung.

Der Redner der SPÖ hat da alles Negative herausgesogen, es so verdreht, dass es noch einmal schlechter wird (Bundesrat Weber: Aber negativ ist es auch! Du kannst nichts herausnehmen, wenn nichts drinnen ist!), und dann gesagt: Da können wir nicht mitmachen! – So wird Wirtschaftspolitik nicht funktionieren oder nur eine Zeit lang, denn irgendwann wird man anstehen. Ich glaube, man muss schon sehen, dass da etwas Positives bewirkt wird.

Gerade beim Investmentfondsgesetz geht es darum – wenn man in den letzten Jahren mit Bankmanagern gesprochen hat, dann hat man doch erfahren müssen, wie schwie­rig sie es mit den neuen Gesetzen haben, was Basel III und alles andere betrifft, wo es um ihre Finanzierung geht –, diese Finanzierungen auch für Banken wieder zu erleich­tern. Es geht vor allem auch um kurzfristige Finanzierungen für Unternehmen, für Staaten durch Geldmarktfonds.

Die negativen Dinge an diesen Geldmarktfonds sollen eben durch diese EU-Verord­nung 2017/1131, die in das Gesetz übernommen wird, ausgeschaltet werden. Also gibt es da sehr wohl auch Kontrolle, nicht nur reine Liberalisierung.

Die Regelungen, die das Kapitalmarktgesetz und das Alternativfinanzierungsgesetz betreffen – da geht es vor allem auch um Crowdfunding –, die hier vorgenommen wer­den, sind, denke ich, sehr, sehr wichtig. Es wurde schon angesprochen: Die Regelun­gen für die Kapitalmarktprospektpflicht wurden geändert, die Schwellenwerte wurden


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