BundesratStenographisches Protokoll882. Sitzung, 882. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2018 / Seite 59

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Ich lasse nun über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist wiederum die Einstimmigkeit, der Antrag ist somit ange­nom­men.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend Erklärung über den Zeitpunkt der Wirksamkeit für den Infor­mationsaustausch nach der Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten gemäß Art. 28 Abs. 6 letzter Satz des Übereinkommens über die gegenseitige Amts­hilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Proto­kolls.

Da der gegenständliche Beschluss wiederum Angelegenheiten des selbständigen Wir­kungs­bereiches der Länder regelt, bedarf auch dieser der Zustimmung des Bundes­rates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Wir gelangen wiederum zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Einstimmigkeit, der Antrag ist somit angenommen.

Ich lasse nun über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertei­len und bitte wiederum jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zu­stim­men, um ein Handzeichen. – Das ist die Einstimmigkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

16.40.259. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz be­treffend die Bereinigung von vor dem 1. Jänner 2000 kundgemachten Bundes­gesetzen und Verordnungen (Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz – 2. BRBG) (192 d.B. und 225 d.B. sowie 10012/BR d.B.)


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zu Punkt 9 der Tages­ordnung.

Ich darf dazu den zuständigen Bundesminister Dr. Josef Moser in unserer Mitte herz­lich begrüßen. – Willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatter zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Bundesrat Karl Bader. – Ich bitte um den Bericht.


16.40.50

Berichterstatter Karl Bader: Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Vertreter der Bun­desregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Aus­schus­ses für Verfassung und Föderalismus zum Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend das Zweite Bundesrechtsbereinigungsgesetz.

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

Das Außerkrafttreten grundsätzlich aller einfachen Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes, die vor 1. Jänner 2000 kundgemacht wurden. In diesen Zeitraum fallen rund 5 000 Rechtsvorschriften, und von diesen circa 5 000 Rechtsvorschriften werden etwa 2 450 außer Kraft gesetzt. Der Entwurf enthält weiters Begleitregelungen und


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