BundesratStenographisches Protokoll882. Sitzung, 882. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2018 / Seite 66

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Liebe Regierungskoalition, das ist eine Materie, bei der man eine Zweidrittelmehrheit braucht. Um diese zu erreichen, muss man miteinander reden und nicht Dinge einfach, wie in anderen Bereichen, durchpeitschen. Die Zuständigkeiten der Landesver­wal­tungs­gerichte und des Bundesverwaltungsgerichts wurden ja bei der großen Reform jeweils sehr eng gefasst. Wenn man jetzt allerdings diesen Konsultationsmechanismus einführen will, dass nämlich bei der Anordnungsstelle rückgefragt werden muss, muss man die Zuständigkeiten erweitern. Das ist eine Veränderung in der Verfassungs­be­stim­mung, und dazu braucht es eine gemeinsame Zielsetzung. Das gelingt auch, wenn man miteinander in einem gewissen Geist, in einer gewissen Sachlichkeit Dinge erörtert; und wir wollen diese justizielle Zusammenarbeit und die Möglichkeit, in Straf­sachen anderen Behörden Anordnungen zu geben.

So kommt dann das zustande, was zustande gekommen ist, nämlich ein Abän­derungs­antrag – kein überfallsartiger Abänderungsantrag, wie es ihn diese Tage noch öfters gibt, sondern ein wohlüberlegter Abänderungsantrag. Den unterstützen wir, und deshalb unterstützen wir auch alles, was die Europäische Ermittlungsanordnung be­trifft, und freuen uns, dass wir da sogar noch einen Punkt verbessert haben: nämlich dass die angefragte Stelle, die angefragte Verwaltungsbehörde in Österreich bei der Anordnungsstelle – sagen wir einmal, in Prag – nachfragen kann: Seid ihr sicher, dass ihr das wirklich wollt? Oder: Findet ihr nicht, dass das etwas unverhältnismäßig ist? Oder umgekehrt: Das, von dem ihr wollt, dass wir es untersuchen, ist bei uns kein Verwaltungsstrafdelikt! Das heißt, zwischen den beiden Behörden findet ein ganz wichtiger Dialog statt.

Genau das ist jetzt enthalten. Dadurch wird, glaube ich, mehr Klarheit ermöglicht. Die Anordnungsstelle kann beispielsweise etwas zurückziehen, und wir können, wenn wir ein Ermittlungsersuchen bekommen, gezielter und klarer vorgehen. Das ist wichtig. Wir freuen uns, dass das nun Realität wird, so wie die Europäische Staatsanwaltschaft, für die wir immer eingetreten sind; deshalb stimmen wir zu.

Aber noch einmal: Man muss miteinander reden und soll nicht glauben, dass man schnell Abänderungsanträge zu irgendwelchen Gesetzen mit artfremden Materien reinschieben kann. Das ist eine Form von Gesetzesgestaltung, angesichts derer ich sage: Wenn es so ist, wie ihr oft sagt, dass ihr im Dienste Österreichs handeln wollt, dann solltet ihr auch immer wieder schauen, ob es hier nicht auch Kompromisse gibt. In diesem Fall hat es einen einstimmigen Beschluss gegeben, das ist gut so, und das ist gerade in Verfassungsfragen und in Justizfragen richtig. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.08


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Dr. Magnus Brunner. Ich erteile dieses.


17.08.25

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M. (ÖVP, Vorarlberg): Hohes Präsidium! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal danke, Stefan Schennach, für deine sachliche Rede und auch dafür, dass es bei dieser wichtigen Regelung zu einer Verfassungsmehrheit kommt. In dieser Debatte behandeln wir ja zwei artverwandte Gesetzesmaterien gemeinsam. Ich werde daher zur Umsetzung der Europäischen Ermittlungsanordnung gar nicht mehr viel sagen. Ich glaube, wir haben das im Ausschuss sehr sachlich und konsensual diskutiert.

Bei der zweiten Materie, dem Verwaltungsstrafrecht, sind schon noch einige Punkte zu erwähnen. Da geht es ja ganz prinzipiell darum, wie wir mit den Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in einem Verwaltungsverfahren umgehen. Wir wollen zum Ersten einmal


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