BundesratStenographisches Protokoll882. Sitzung, 882. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2018 / Seite 83

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Verbindung bringen – da bin ich sehr zurückhaltend –; ansonsten würde ich vielleicht empfehlen, dass wir gemeinsam ein Bundesratsschutzgesetz in den Nationalrat ein­bringen, um solche Emotionen etwas zurückzuhalten – aber ja, vielleicht braucht es das auch.

Mit der Urheberrechtsgesetz-Novelle setzen wir eine EU-Richtlinie, also eine Vorgabe der EU, in österreichisches Recht um und adaptieren damit sozusagen auch den Vertrag von Marrakesch. Was beinhaltet der Vertrag von Marrakesch? – Ganz einfach: Die urheberrechtliche Perspektive soll angepasst werden, sodass blinde und lese­behinderte Personen einen erleichterten Zugang zu Werken – Bücher, Zeitschriften et cetera – haben und diese in einem für sie zugänglichen barrierefreien Format, bei­spielsweise in Brailleschrift oder Großdruck, erhalten. Darüber hinaus soll zugunsten dieser Personen der grenzüberschreitende Austausch von Kopien in einem barriere­freien Format gefördert werden.

Weiters sollen Sitzungen des Parlaments – und das steht natürlich nicht im Vertrag von Marrakesch, das muss ich hier anmerken – in Zukunft zum Zweck der Information einer breiten Öffentlichkeit auch über Video-on-Demand zugänglich gemacht werden.

Was hat das für einen Hintergrund? – Die Zulässigkeit der Nutzung war aus urheber­recht­lichen Gründen nur für die Berichterstattung und natürlich auch zu Infozwecken möglich. Wir stellen damit jetzt also auch klar, dass die Debattenbeiträge langfristig, sozusagen unbefristet, über Videoplattformen abrufbar sind.

Es ist ein gutes Gesetz, das Parlament öffnet sich weiter für die Bürgerinnen und Bür­ger, und wir schaffen auch Erleichterungen für behinderte Menschen. Wir werden deshalb gerne zustimmen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

18.08


Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Wanner. Ich erteile ihm dieses.


18.08.41

Bundesrat Michael Wanner (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Kollegen im Plenum! Und an die wenigen, die übrig geblieben sind und uns hier noch zuhören: Herzlich willkommen, auch zu Hause vor den Bildschirmen! Ich werde jetzt nicht wiederholen, was Sie, Herr Mayer, über die Urheberrechtsgesetz-Novelle ausgeführt haben, denn wir finden auch, dass das eine sehr gelungene Gesetzesnovelle ist. Gerade in dem Bereich, wo es um Behinderungen geht, wo es um schwächere Bevölkerungsteile geht, die gar nichts dafürkönnen, ist es notwendig, dass diese unsere Hilfe bekommen. Und es ist eine ganz tolle Sache, dass das auch noch grenzüberschreitend ist.

Es wird auch festgehalten, wer als behindert beziehungsweise sehbehindert ange­sehen wird. Ich möchte da noch ein paar barrierefreie Mittel ergänzen, denn es ge­hören auch Hörbücher dazu, es gehören Leseformate und auch Vorlesetools für Publi­kationen dazu. Video-on-Demand wurde schon genannt.

Es ist eine Klarstellung, dass das legal gemacht werden kann und der Zugang zu Bildung für diese Menschen ermöglicht wird. Und das ist ein ganz wichtiger Punkt, die Basis für die Gleichstellung, für die Gleichberechtigung sind Bildung, Unterhaltung, aber auch Information.

Ich habe nur ein ganz kleines Problem, und zwar jenes, dass dieser barrierefreie Zugang oft schon mit Barrieren verbunden ist, denn für all diese technischen Dinge


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