BundesratStenographisches Protokoll882. Sitzung, 882. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2018 / Seite 82

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Das heißt, diese Änderungen sind auch in das heute vorliegende Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz Justiz eingeflossen, und es freut mich daher, dass diese Aktivität Ihre Zustimmung findet.

Abschließend möchte ich nur darauf hinweisen, dass keiner von uns weiß, ob er in der nächsten Minute allenfalls bereits den Bestimmungen des Erwachsenenschutz-Geset­zes unterliegen könnte. Überlegen wir uns daher, wie wir gerne behandelt werden würden, kämen wir in die Situation, und behandeln wir auch andere genau dement­sprechend. Ich glaube, das ist unser Motto! – Ich danke Ihnen! (Allgemeiner Beifall.)

18.04

18.04.21


Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke, Herr Bundesminister. – Weitere Wortmel­dun­gen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

18.04.4513. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2018 – UrhG-Nov 2018) (185 d.B. und 222 d.B. sowie 10019/BR d.B.)


Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Peter Raggl. Ich bitte um den Bericht.


18.05.07

Berichterstatter Dr. Peter Raggl: Ich erstatte Bericht über den Beschluss des Natio­nalrates vom 4. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheber­rechts­gesetz geändert wird.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Juli 2018 in Verhandlung genommen. Der diesbezügliche Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmen­ein­helligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich folgende Druckfehlerberichtigung zum schriftlichen Bericht vor: Der Satz: „An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach, Christoph Steiner und Dr. Peter Raggl“, wurde aufgrund eines Redaktionsfehlers aufge­nommen und ist zu streichen.


Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Edgar Mayer. Ich erteile ihm dieses.


18.06.22

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe jetzt die relativ schöne und friedvolle Aufgabe, über eine einstimmige Materie zu berichten, die Urhe­berrechtsgesetz-Novelle. Ich werde sie auch nicht mit Ceta und ähnlichen Dingen in


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