Wir gelangen zuerst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Betriebspensionsgesetz geändert werden (164 d.B. und 230 d.B. sowie 10016/BR d.B.)
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Rosa Ecker. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Rosa Ecker, MBA: Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geschätzte Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Betriebspensionsgesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Bernhard Rösch. – Bitte.
Bundesrat Ing. Bernhard Rösch (FPÖ, Wien): Ich darf erneut alle und auch die Frau Ministerin begrüßen. Ich will es nicht lang machen, wir gehen schon in die 11. Stunde, und ich mache mir ein bisschen Sorgen um die Gesundheit. (Allgemeine Heiterkeit.)
Da es bei einem sehr guten Gesetz, für das wir schon einhellig waren, jetzt noch Klarstellungen und Präzisierungen im Gesetzestext geben soll, kann ich nur sagen: Ich bin froh, dass es so weit gekommen ist. Ich bin froh, dass die Klarstellungen auch noch kommen. Wir werden natürlich zustimmen. Und ich möchte natürlich, dass diejenigen, die im Parlament arbeiten, nicht zu lange arbeiten müssen. (Allgemeiner Beifall.)
19.28
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Dipl.-Kffr. Elisabeth Pfurtscheller. – Bitte sehr.
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