BundesratStenographisches Protokoll884. Sitzung, 884. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2018 / Seite 109

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Worum geht es? – Vielleicht kurz: Der Gesetzesbeschluss dient der Umsetzung der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung. Es sind im Wesentlichen fünf Punkte:

Es geht um die Erweiterung der inländischen Gerichtsbarkeit im Zusammenhang mit Terrorismus. Zum Beispiel: Mit einem Flüchtlingstransport gelangt ein ehemaliger Terrorist nach Österreich. Seine Vergangenheit kommt ans Tageslicht. Er kann nun auch in Österreich wegen seiner im Ausland begangenen terroristischen Aktivitäten verfolgt und verurteilt werden.

Zweitens geht es um die Erweiterung des Katalogs der terroristischen Straftaten. Das sind bestimmte an sich normale Straftaten, die dann, wenn sie terroristisch begangen werden, strenger bestraft werden, als wären sie normal begangen worden. Also kon­kret geht es um die terroristisch qualifizierte Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems. Viele von Ihnen erinnern sich sicher, welche chaotischen Szenarien sich abspielen, wenn es normale Computerausfälle gibt. Um wie viel schlimmer ist das dann, wenn es terroristischen Hintergrund hat! – Darum gilt es zu handeln und diese Bestimmung konsequent umzusetzen.

Drittens geht es um die Erweiterung des Katalogs finanzierungstauglicher Straftaten. Künftig wird insbesondere auch die Finanzierung der Ausbildung zu terroristischen Zwecken, also beispielsweise jene eines Terrorcamps oder einer Reise dorthin, als Terrorismusfinanzierung strafbar sein und ebenso die Finanzierung einer Reise für terroristische Zwecke.

Der vierte Punkt betrifft die Einführung eines neuen Straftatbestandes: Reisen für terroristische Zwecke,

und der fünfte Punkt die Erweiterung des Personenkreises – das ist auch ganz wichtig, Kollege Weber, das haben Sie nicht angesprochen –, welcher einen Anspruch auf Prozessbegleitung hat, auf Opfer terroristischer Straftaten.

Es war ja so, dass bestimmte Opfer terroristischer Straftaten, speziell jene, die halt „bloß“ – unter Anführungszeichen – einen wirtschaftlichen Verlust erlitten haben, bisher keinen Anspruch auf Prozessbegleitung hatten. Daher war es nur konsequent, dass wir mit der nun vorliegenden Gesetzesnovelle auch diesen Menschen diesen Anspruch, dieses Opferrecht, gewähren.

Für mich ist diese Gesetzesvorlage daher ein richtiger und konsequenter Schritt in Richtung wirkungsvolle Terrorismusbekämpfung. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir den Opfern von Terrorismus, das sind wir auch unseren Bür­gerInnen, für die wir hier im Hohen Haus Verantwortung tragen, schuldig.

Wie schon erwähnt, diese Regierung unter unserem Bundeskanzler Sebastian Kurz handelt und setzt konsequent um. Ich kann Sie daher nur auffordern, keinen Einspruch gegen den vorliegenden Gesetzentwurf des Nationalrates zu erheben. Ich bedanke mich bei allen, die bei der Umsetzung mitgeholfen haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.49


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Ewa Dziedzic. Ich erteile es ihr. – Bitte.


11.49.22

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Vizeprä­sident! Frau Ministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! 2017, also im Vorjahr, sind in Österreich 414 Menschen im Straßenverkehr und null Menschen bei Amokläufen oder Anschlägen gestorben. (Rufe bei der FPÖ: Gott sei Dank!) Die Lösung der Regierung ist, die Geschwindigkeit auf Autobahnen zu erhöhen und gleichzeitig eine Kampagne zum Verhalten bei möglichen Amokläufen zu starten. Sie werden das sicher alle ken-


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