BundesratStenographisches Protokoll884. Sitzung, 884. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2018 / Seite 114

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kühlen Kopf bewahren und die richtigen Entscheidungen treffen. In unserem Fall war dies, so schnell wie möglich in unsere sichere Wohnung zu kommen.

Diese Stunden der Unsicherheit und die darauffolgenden Tage und Nächte, als wir den Stand wieder ganz normal öffnen mussten, die Blicke der verunsicherten Besucher, die große Polizeipräsenz überall am Markt und an jeder Ecke in der Stadt werde ich mein ganzes Leben lang nicht vergessen. Ich will in Bezug auf Österreich niemals sagen müssen: Hätten wir doch früher reagiert und Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhinderung solcher terroristischen Anschläge längst gesetzt!

Mit dieser Gesetzesänderung werden folgende Punkte, die auch schon mehrfach aus­geführt wurden, im Hinblick auf eine effektive und effiziente Bekämpfung des Terroris­mus und frühzeitige Erkennung, ergänzt: Das Reisen für terroristische Zwecke wird unter Strafe gestellt, eine Erweiterung des Katalogs terroristischer Straftaten wird vorge­nommen, die Finanzierung terroristischer Straftaten wird nun strafbar und die Erweiterung der inländischen Gerichtsbarkeit im Zusammenhang mit Terrorismus wird ebenfalls greifen.

Alle diese vier Punkte treffen auf den Anschlag in Berlin zu. Anis Amri galt als Ge­fährder, reiste durch mehrere Länder in Europa und konnte leider den Anschlag in Berlin trotzdem verüben. Führt man sich dann die Berichte in den darauffolgenden Tagen vor Augen, als immer klarer wurde, wie viele Verletzte es dort gab – und ein Fall hat mich besonders berührt, nämlich der eines jungen Vaters, der von der Arbeit nach Hause ging, mit seinen Arbeitskollegen noch am Breitscheidplatz einen Glühwein trinken wollte und dann nicht mehr zu seiner Familie nach Hause zurück kam –, dann ist es, glaube ich, schon an der Zeit und sehr wichtig, diese Gesetzgebung in Öster­reich zu treffen.

Deshalb müssen wir auch mit der vollen Härte des Gesetzes gegen solche terroris­tischen Straftaten ankämpfen, und das Mittel dazu ist in einem Rechtsstaat natürlich das Strafgesetzbuch.

Erfreulich an diesen Gesetzesänderungen ist jene Änderung, die die Erweiterung des Personenkreises im Hinblick auf die Betreuung von Opfern von terroristischen Straftaten vorsieht und dass diese nun einen Anspruch auf Prozessbegleitung haben.

Zu den Kollegen von der SPÖ und von den Grünen sage ich jetzt nichts (Bundesrätin Grimling: Das ist eh gut!), denn ihr habt euch, glaube ich, selbst disqualifiziert, wenn man sich meinen Redebeitrag jetzt angehört hat.

Eines, um es erst gar nicht so weit kommen zu lassen, ist aber klar – für uns Freiheitliche gilt: Keinen Millimeter Platz für Terrorismus in Österreich! – Herzlichen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.12


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Armin Forstner. Ich erteile ihm dieses. – Bitte.


12.12.15

Bundesrat Armin Forstner, MPA (ÖVP, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vor allem geschätzte Frau Kollegin Dziedzic, bitte hören Sie mir jetzt einmal zu! Was Frau Ex-Kollegin Maurer passiert ist, ist zutiefst zu verurteilen. Ich möchte Ihnen jetzt aber einmal eine kurze Geschichte im Zusammenhang mit der Aktuellen Stunde vom März erzählen, als der Innenminister da war und in der ich gesagt habe: Österreich ist ein freies Land, es steht jedem frei, wo er hingeht, wo er sich bewegt, ob er in Österreich bleibt oder auswandert oder Sonstiges.

 


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