BundesratStenographisches Protokoll884. Sitzung, 884. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2018 / Seite 118

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ter­schriftsbeglaubigung werden endlich entsprechend normiert. Das geschieht auch im Einklang mit der Notariatskammer, soweit ich das überblicke.

Der zweite Teil betrifft eine gewisse Erleichterung, aber nicht Herabsetzung der Stan­dards bei der Gründung von GmbHs. Man ist ja immer in einem Spannungsverhältnis bei der GmbH, es hat ja einen Grund, warum das notariatspflichtig ist: Zum einen hat man natürlich als GmbH den Vorteil, dass man nur eine beschränkte Haftung hat, auf der anderen Seite gibt es aber auch einen Gläubigerschutz, der natürlich zu beachten ist.

Ich denke, diese Lösung, die man hier gefunden hat – indem man gesagt hat, man kann im 21. Jahrhundert, wenn es die Sicherheitsstandards zulassen, von einer hun­dert­prozentig analogen Abwicklung absehen –, ist ein Akt einer Art Wirtschaftsför­de­rung, aber bei gleichzeitiger Beibehaltung unserer hohen Sicherheitsstandards. Daher stimmen wir dem sehr gerne zu. (Beifall bei der FPÖ.)

12.24


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Frau Mag. Elisabeth Grossmann. Ich erteile dieses. – Bitte.


12.24.32

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vereinfachungen und Entbüro­krati­sierungen bei der Unternehmensgründung sind natürlich begrüßenswert – auch wenn es mit der Onlinegründung nur ein kleiner Schritt ist.

Mit der Nutzung digitaler Instrumente und Verfahren im Gesellschaftsrecht – meine Vorredner haben ja schon im Einzelnen ausgeführt, worum es geht; ja, in manchen Fragen sind wir uns durchaus einig – entsprechen wir ja auch einer EU-Richtlinie, die einen gewissen Umsetzungsspielraum lässt. Österreich hat ihn in der Weise genützt, dass der Notar oder die Notarin weiterhin für die Identitätsfeststellung zuständig ist. Das ist auch wichtig, denn es geht ja um Gläubigerschutz im Falle einer Insolvenz oder bei Sozialabgaben auch um Ansprüche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, um Konsumentenschutz und so weiter, aber zum Beispiel bei Steuern auch um Ab­gabenschuld und um die entsprechende Einbringlichkeit. Hier muss natürlich das System so gestaltet werden, dass es gegen Korruption und Korruptionsversuche resis­tent ist.

Das ist also eine gute Sache, wenn man das Idealbild eines seriösen produzierenden, Arbeitsplätze schaffenden Unternehmers oder einer Unternehmerin vor Augen hat. Nur wissen wir, dass es leider auch schwarze Schafe gibt, also negative Ausnahmen, von denen wir immer wieder lesen müssen. Durch Scheinfirmen und Schachtelkonstruk­tionen werden Steuern und Abgaben minimiert oder gar hinterzogen, und die Behörden hinken bei der Verfolgung sehr oft hinterher, jedenfalls mit der Geschwindigkeit, und können mit diesen grenzüberschreitenden Verflechtungen einfach nicht Schritt halten. Deshalb ist eben alles daranzusetzen, dieses System oder insgesamt die Systeme gegen alle Formen von Korruption, Steuer- und Abgabenhinterziehung, aber auch gegen legale Möglichkeiten, Steuer- und Abgabenminimierung zu betreiben, resistent zu machen.

Skepsis, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist vor allem dort angebracht, wo bei einer GmbH keine echte Produktion oder Dienstleistung nachgewiesen werden kann, sondern eben etwa zum Beispiel nur der Verkauf von Lizenzen, Marken- oder Namens­rechten. Wir haben da jetzt auch ein Negativbeispiel zur Kenntnis nehmen müssen, als ein groß angelegter Sozial- und Förderbetrug in der Steiermark aufgeflogen ist. Da wurden Dutzende Firmen in der Baubranche, aber auch im Transportwesen und im


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