BundesratStenographisches Protokoll884. Sitzung, 884. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2018 / Seite 117

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Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit dem Notar durch die Nutzung sicherer technischer Kommunikationsmöglichkeiten zu erleichtern.

Nach der aktuellen Rechtslage müssen alle Vertragsparteien persönlich vor dem Notar erscheinen, was für die Beteiligten oft mit einem erheblichen Zeitaufwand und mitunter mit beträchtlichen Kosten verbunden ist. Künftig soll es möglich sein, dass eine oder mehrere von ihnen per Video zugeschaltet werden und ihre Vertragserklärungen auf solche Art abgeben. Der Notar kann die Erklärung elektronisch beurkunden.

Zusammenfassend kann man erstens sagen: Durch die Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für die vorgesehene Digitalgründung von GmbHs mit dem Notar sollen GmbH-Gesellschaftsgründungen für die Parteien erleichtert und damit attraktiver gemacht werden.

Zweitens: Ermöglicht wird das durch die Zuverlässigkeit der Verwendung sicherer elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten wie Videokonferenz in einem gesicherten Datenraum.

Drittens: Der Notar kann dadurch den Notariatsakt auch dann errichten, wenn eine oder mehrere der Parteien nicht persönlich vor ihm anwesend ist beziehungsweise sind.

Viertens: Gleichzeitig ist das besondere Schutzniveau der Notariatsform weiterhin ge­währleistet, wie wir im Ausschuss schon gehört haben, hinsichtlich Geldwäsche oder Sozialbetrug.

Fünftens: Bei den Anpassungen im Bereich der notariellen Unterschrifts­beglaubigun­gen werden die vom Notar bei der Beglaubigung einzuhaltenden Anforderungen an die bisherige notarielle Praxis angepasst.

Sechstens: Schließlich wird mit dem Vorschlag der Kreis jener Mandanten, bei denen die Beglaubigung einer Unterschrift anhand einer beim Notar hinterlegten Musterunter­schrift zulässig ist, ausdrücklich auf die unter Kontrolle des Rechnungshofes stehenden Rechtsträger erweitert.

Und siebtens: Damit gehen gleichfalls Erleichterungen für die Wirtschaft einher.

Abschließend, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, kann man sagen, dass durch das Gesetz die Zahl der Gründungen steigen wird, denn der Gründungsakt wird durch diese Novelle erheblich erleichtert. Dadurch fördern und modernisieren wir auch den Standort Österreich. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.22


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Mag. Dr. Raml. Ich erteile die­ses. – Bitte.


12.22.29

Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Herr Minister! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Kollege Forstner hat es sehr ökonomisch zusammengefasst, ich darf hier noch einmal unsere Zustim­mung signalisieren. Es geht im Wesentlichen um zwei Teile dieses Gesetzes­be­schlusses. Zum einen muss man sagen, dass die Notare in Österreich seit Jahren, ja Jahrzehnten eine sehr wesentliche und wichtige Tätigkeit ausüben, die für unsere Rechtssicherheit und für unseren Rechtsstaat im weiteren Sinne sprechen.

Im ersten Teil geht es darum, dass das, was die Notare in den letzten Jahren schon praktiziert haben, bei der Unterschriftsüberprüfung zum Beispiel, endlich in Geset­zesform gegossen worden ist. Das heißt, die notariellen Pflichten im Rahmen der Un-


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