BundesratStenographisches Protokoll884. Sitzung, 884. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2018 / Seite 119

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Personalmanagement gegründet, da wurden Scheinrechnungen gestellt und die ver­rech­neten Beträge dann über Firmen in Malta und Bulgarien sozusagen wieder reinge­waschen. Hier gilt es natürlich, den ermittelnden Behörden in der Steiermark ein großes Lob und Kompliment auszusprechen, dass es ihnen gelungen ist, denen auf die Spur zu kommen.

Eines muss aber schon gesagt werden: Leichter wird es nicht, nicht nur wegen dieser Schnellverfahren, sondern insgesamt, da die Möglichkeiten offensichtlich immer aus­gedehnter und die Machenschaften auch immer dreister werden. Deshalb möchte ich auch einen ganz großen Appell an die Bundesregierung richten, dass sie die Perso­nalressourcen und insgesamt die Ressourcen für die Kontrollen eher ausweitet und keinesfalls einschränkt, bei den Betriebsprüfungen im Sozialbereich, aber natürlich auch bei der Finanzpolizei. Die Ressourcen müssen natürlich entsprechend angepasst werden, da sich solche Fälle, wie wir sie jetzt wieder erleben mussten, häufen. Da braucht es seitens der ermittelnden Behörden die größtmögliche Unterstützung. (Beifall bei der SPÖ.)

Da wir gerade beim Justizthema sind, möchte ich auch ein paar Worte zu diesem – Fall, möchte ich jetzt nicht sagen, aber – Urteil sagen, das gegen unsere ehemalige Kollegin Sigrid Maurer ausgesprochen wurde. Ich glaube, das muss bei jedem Men­schen mit einem Gerechtigkeitssinn (Ruf: Gerechtigkeitsgefühl!) – genau! – einfach Emotionen und Widerstand auslösen. Es ist wirklich unfassbar, was da passiert ist, aber es wird jetzt in der Instanz ja noch betrachtet. Da gibt es offensichtlich eine Regelungslücke.

Anerkennen muss man, dass Ihr Kollege Moser wie auch Staatssekretärin Edtstadler in Aussicht gestellt haben, sich das anzusehen und auch noch zu evaluieren. Was mich aber schon gestört hat, ist, dass hier von einem Anlassfall gesprochen wurde, denn das kann es keinesfalls sein. Es ist ein prominenter Fall, ja, einer, der durch die Medien gegangen ist, aber dieser Fall steht stellvertretend für ganz, ganz viele Opfer solcher – würde ich sagen – Straftaten, für ganz, ganz viele – vor allem – Frauen. Jede dritte Frau ist von Belästigung, Beleidigung im Netz betroffen. Das ist kein Anlassfall, und wir als SPÖ – aber auch andere Fraktionen und auch Teile der Zivilgesellschaft – haben in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass es hier einen besseren Schutz braucht. Da sind wir natürlich als Gesetzgeber gefordert, diesen Schutz auch zu bieten.

Wie gesagt, von einem Anlassfall kann hier nicht gesprochen werden, sondern von einem weiteren Motivationsfaktor, in diese Richtung auch tätig zu werden. Es kann verschiedene Möglichkeiten geben, es muss nicht immer das gerichtliche Strafrecht bemüht werden. Man könnte hier vielleicht auch über das Verwaltungsstrafrecht eine Handhabe geben, über Beweislastumkehr, über verschiedenste Möglichkeiten.

Da Sie, Herr Bildungsminister, hier sind: Es ist natürlich auch ganz wichtig, präventiv zu wirken, auch in den Schulen entsprechend aufklärerisch zu wirken, wie man sich wirklich im Netz artikulieren darf und was zu vermeiden ist. (Bundesrätin Mühlwerth: Bei welchem Tagesordnungspunkt bist du eigentlich?) – Da der Herr Minister heute hier ist und wir zum Justizkapitel sprechen, wollte ich das nicht unerwähnt lassen. – Ich danke herzlichst für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

12.32

12.32.09


Vizepräsident Ewald Lindinger: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

 


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