BundesratStenographisches Protokoll884. Sitzung, 884. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2018 / Seite 120

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.32.454. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. September 2018 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Spaltung von Genossenschaften (Ge­nossenschaftsspaltungsgesetz – GenSpaltG) erlassen wird und mit dem das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das Genossenschaftsrevi­sionsrechts­ände­rungsgesetz 1997, das Gesetz über Erwerbs- und Wirtschaftsgenos­sen­schaften, das SCE-Gesetz, das Firmenbuchgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Umgründungssteuergesetz und das Bank­wesengesetz geändert werden (254 d.B. und 264 d.B. sowie 10027/BR d.B.)


Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Bundesrat Armin Forstner. Ich ersuche um den Bericht.


12.33.09

Berichterstatter Armin Forstner, MPA: Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 26. September 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Spaltung von Genossenschaften erlassen wird und mit dem das Genossenschaftsrevisionsgesetz, das Genossenschaftsrevisions­rechtsän­de­rungsgesetz, das Gesetz über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, das SCE-Gesetz, das Firmenbuchgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Wohnungsgemein­nützigkeitsgesetz, das Umgründungssteuergesetz und das Bankwesengesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Oktober 2018 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Wagner. Ich erteile dieses. – Bitte.


12.34.11

Bundesrätin Andrea Wagner (ÖVP, Niederösterreich)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr ge­ehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen und auf der Galerie! Mit dem Genos­senschaftsspaltungsgesetz haben Genossenschaften in Zukunft die Möglichkeit, ge­nauso wie die Kapitalgesellschaften eine Spaltung vorzunehmen. Aus meiner Sicht ist das eine gute Weiterentwicklung und in Deutschland längst gesetzmäßig vorgesehen.

Herr Minister Moser hat im Nationalrat gemeint, dass dieses Gesetz nicht nur moder­ner wird, da Ungleichheiten beseitigt werden, sondern es wird auch durch den neuen Titel, nämlich Genossenschaftsgesetz statt Gesetz über Erwerbs- und Wirtschafts­ge­nossenschaften moderner. Friedrich Wilhelm Raiffeisen, dessen Geburtstag sich heuer zum 200. Mal jährt, würde sich freuen zu wissen, dass seine Idee so beständig ist und hiermit weiterentwickelt wird.

Weltweit sind heute beinahe eine Milliarde Mitglieder in rund einer Million Genossen­schaften organisiert. In Österreich gibt es mehr als 1 500 Genossenschaften nach dem


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