BundesratStenographisches Protokoll884. Sitzung, 884. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2018 / Seite 122

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es noch die Autarkler, eine Gemeinschaft für naturnahes Leben, oder den Kreispunkt Physiotherapie in Bregenz. Etliche Biomasseheizwerke sind genossenschaftlich organisiert. Die Vorarlberger, habe ich festgestellt, haben bereits viele Ideen in Form einer Genossenschaft umgesetzt.

Die Genossenschaft ist aufgrund der Ausgestaltungsmöglichkeiten, die das Genossen­schaftsgesetz bietet, eine sehr flexible Rechtsform, und daher gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsformen. Eine ist zum Beispiel die Direkte Bürger-Genossenschaft. Ein gutes Beispiel aus Vorarlberg – bei dem ich Mithilfe bei der richtigen Aussprache brauche – ist üser Wirtshus im Bregenzerwald. In diesem Ort hat durch die Schließung des Cafés ein Treffpunkt gefehlt, es hat keine geeignete Lokalität für die Jugend gegeben oder einen Raum, wo man Sitzungen abhalten kann. Gleichzeitig hat es auch an einer gesicherten Einkehrmöglichkeit für einheimische Gruppen und Touristen ge­fehlt. Daher hat sich eine Gruppe engagierter Bürger in Form einer Bürger-Genos­senschaft zusammengeschlossen, das Café erworben, renoviert und wieder in Betrieb genommen.

Die Mitglieder und Bürger haben eine direkte Mitsprache, eine direkte Verbindung zum Projekt. Es ist eine sichere und nachhaltige Wirtschaftsform. Durch das Spaltungs­gesetz können Genossenschaften auch wieder kleiner werden und sich auf ihre Kern­kom­petenzen konzentrieren. Das ist meiner Meinung nach eine wesentliche Weiter­entwicklung des Genossenschaftsgedankens und stellt eine zeitgemäße Gesetzge­bung dar, damit die Genossenschaften auch weiterhin unter dem Motto „Was einer nicht schafft, das schaffen viele“ eine Zukunft haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.41


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernhard. Ich erteile dieses. – Bitte.


12.42.05

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Bun­desrates! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Als freiheitlicher Bundesrat begrüße ich den nach eingebrachter Regierungsvorlage gefällten Beschluss des Nationalrates vom 26. September 2018 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Spaltung von Genossenschaften erlas­sen wird und mit dem das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das Genossen­schafts­revisionsrechtsänderungsgesetz 1997, das Gesetz über die Erwerbs- und Wirt­schaftsgenossenschaften, das SCE-Gesetz, das Firmenbuchgesetz und das Rechts­pflegergesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Umgründungssteuergesetz und das Bankwesengesetz geändert werden.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass im Unterschied zu den Kapitalgesellschaften Genossenschaften derzeit nicht die Mög­lichkeit haben, eine Spaltung vorzunehmen, das heißt, ihr Vermögen zur Gänze oder teilweise im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf neue oder bestehende Genossen­schaften zu übertragen. Bedingt durch die bis jetzt limitierten Umgründungsvarianten war die Flexibilität von Genossenschaften eingeschränkt, was im Vergleich zu den Kapitalgesellschaften einen Nachteil darstellte.

Durch die Gesetzesänderung wird die Rechtsform der Genossenschaft insgesamt an Attraktivität gewinnen. Um eine ordnungsgemäße Spaltung einer Genossenschaft durchzuführen, hat ein Revisor vor der Beschlussfassung der Generalversammlung nach den Rechtsvorschriften für Genossenschaften ein schriftliches Gutachten zu erstellen, ob die Spaltung mit den Belangen der Mitglieder und den Belangen der Gläu-


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