es noch die Autarkler, eine Gemeinschaft für naturnahes Leben, oder den Kreispunkt Physiotherapie in Bregenz. Etliche Biomasseheizwerke sind genossenschaftlich organisiert. Die Vorarlberger, habe ich festgestellt, haben bereits viele Ideen in Form einer Genossenschaft umgesetzt.
Die Genossenschaft ist aufgrund der Ausgestaltungsmöglichkeiten, die das Genossenschaftsgesetz bietet, eine sehr flexible Rechtsform, und daher gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsformen. Eine ist zum Beispiel die Direkte Bürger-Genossenschaft. Ein gutes Beispiel aus Vorarlberg – bei dem ich Mithilfe bei der richtigen Aussprache brauche – ist üser Wirtshus im Bregenzerwald. In diesem Ort hat durch die Schließung des Cafés ein Treffpunkt gefehlt, es hat keine geeignete Lokalität für die Jugend gegeben oder einen Raum, wo man Sitzungen abhalten kann. Gleichzeitig hat es auch an einer gesicherten Einkehrmöglichkeit für einheimische Gruppen und Touristen gefehlt. Daher hat sich eine Gruppe engagierter Bürger in Form einer Bürger-Genossenschaft zusammengeschlossen, das Café erworben, renoviert und wieder in Betrieb genommen.
Die Mitglieder und Bürger haben eine direkte Mitsprache, eine direkte Verbindung zum Projekt. Es ist eine sichere und nachhaltige Wirtschaftsform. Durch das Spaltungsgesetz können Genossenschaften auch wieder kleiner werden und sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Das ist meiner Meinung nach eine wesentliche Weiterentwicklung des Genossenschaftsgedankens und stellt eine zeitgemäße Gesetzgebung dar, damit die Genossenschaften auch weiterhin unter dem Motto „Was einer nicht schafft, das schaffen viele“ eine Zukunft haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
12.41
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernhard. Ich erteile dieses. – Bitte.
Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Als freiheitlicher Bundesrat begrüße ich den nach eingebrachter Regierungsvorlage gefällten Beschluss des Nationalrates vom 26. September 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Spaltung von Genossenschaften erlassen wird und mit dem das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das Genossenschaftsrevisionsrechtsänderungsgesetz 1997, das Gesetz über die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, das SCE-Gesetz, das Firmenbuchgesetz und das Rechtspflegergesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Umgründungssteuergesetz und das Bankwesengesetz geändert werden.
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass im Unterschied zu den Kapitalgesellschaften Genossenschaften derzeit nicht die Möglichkeit haben, eine Spaltung vorzunehmen, das heißt, ihr Vermögen zur Gänze oder teilweise im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf neue oder bestehende Genossenschaften zu übertragen. Bedingt durch die bis jetzt limitierten Umgründungsvarianten war die Flexibilität von Genossenschaften eingeschränkt, was im Vergleich zu den Kapitalgesellschaften einen Nachteil darstellte.
Durch die Gesetzesänderung wird die Rechtsform der Genossenschaft insgesamt an Attraktivität gewinnen. Um eine ordnungsgemäße Spaltung einer Genossenschaft durchzuführen, hat ein Revisor vor der Beschlussfassung der Generalversammlung nach den Rechtsvorschriften für Genossenschaften ein schriftliches Gutachten zu erstellen, ob die Spaltung mit den Belangen der Mitglieder und den Belangen der Gläu-
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