BundesratStenographisches Protokoll884. Sitzung, 884. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2018 / Seite 146

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Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Rosa Ecker. – Bitte. (Bundesrätin Mühlwerth – in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Bundesrätin Ecker –: Klär sie auf! – Bundesrätin Ecker: Es ist immer nur die Frage, ob das etwas hilft!)


14.14.12

Bundesrätin Rosa Ecker, MBA (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geschätztes Präsidium! Sehr geehrte Frau Volksanwältin Dr.in Brinek! Sehr geehrter Herr Volksanwalt Dr. Kräuter! Ich bleibe jetzt bei dem Bericht, den wir eigentlich unter diesem Tagesordnungspunkt behandeln, und sage zu Beginn ein großes Dankeschön für diesen Bericht, für die Arbeit der Volksanwaltschaft sowie für die Arbeit der Mitglieder des Menschen­rechts­beirates und der Kommissionen.

Wir haben – zumindest diejenigen, die im Ausschuss dabei waren – gehört und ge­sehen, was sehr beeindruckend war, mit wie viel Herzblut, mit wie viel Engagement, aber auch mit welchem Nachdruck die Frau Volksanwältin und die Herren Volks­an­wälte bei der Arbeit und bei der Sache sind.

Die Überprüfungen der Volksanwaltschaft geben der Politik die Möglichkeit, rechtzeitig zu reagieren, zu evaluieren und positive Entwicklungen sicherzustellen.

Was wurde nun in diesem Bericht thematisiert? – Wir haben es ansatzweise schon gehört: die Überprüfung von Alten- und Pflegeheimen, von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, von Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, von psychi­atrischen Abteilungen in Krankenhäusern, Krankenanstalten und Justizanstalten und auch von Einrichtungen, in denen Asylsuchende versorgt werden.

2017 wurden in ganz Österreich 495 Kontrollen, davon 44 bei Polizeieinsätzen, durch­geführt, auf Oberösterreich entfallen davon 51 Kontrollen. Es gab eine hohe Zahl von Beanstandungen, und daraus wurden Empfehlungen formuliert.

Ich möchte dazu festhalten, dass überall, wo Menschen arbeiten, auch Fehler pas­sieren, und die Folgen daraus ergeben sich oft zwangsläufig und sind nicht mehr um­kehrbar, werden aber auch nicht böswillig und nicht absichtlich herbeigeführt – die Frau Volksanwältin hat das im Ausschuss auch so bestätigt. Die Angehörigen der großen Berufsgruppe von Arbeitnehmern, welche sich mit der Pflege der älteren Generation oder von beeinträchtigten Menschen in einem Seniorium oder in einer Behinderten­einrichtung befassen, sind nämlich emotional, psychisch und auch körperlich sehr stark gefordert. Im Hinblick darauf ist die angesprochene Fehlerbearbeitungskultur ein sehr wichtiges Instrument, an dem noch gearbeitet werden muss.

Der Bericht enthält auch gute Vorschläge an präventiven Maßnahmen. Das geht von den Arbeitsbedingungen bis zur Supervision. Effizient ist oft auch ein interner Wechsel des Arbeitsplatzes, also die Möglichkeit einer Jobrotation, um die Gefahr hintanzu­stellen, an der Spirale des Alltäglichen abzustumpfen.

Zu den Empfehlungen der Volksanwaltschaft gehört auch das Thema Mitbestimmung und Selbstbestimmung, zumindest in jenen Bereichen, wo das noch möglich ist, und das betrifft unisono auch die Bereiche, wo beeinträchtigte Menschen betreut werden.

Mobil vor stationär lautet die Empfehlung der Volksanwaltschaft auch in diesen Be­reichen, und dem kann ich mich nur anschließen, und zwar nicht nur im Hinblick auf die Kostenstruktur, sondern weil, wie wir alle auch wissen, 90 Prozent dieser Menschen vor allem und so lange es geht zu Hause im eigenen Wohnumfeld bleiben möchten. Dazu braucht es ein breit gefächertes mobiles Pflegeangebot, und zwar nicht nur rund um die Uhr, sondern auch an allen Wochentagen, und auch eine qualitativ hochwertige Struktur, die auch bei der Pflege zu Hause ein absolutes Muss ist. Wir haben im Hin-


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