BundesratStenographisches Protokoll884. Sitzung, 884. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2018 / Seite 147

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blick darauf im Ausschuss auch über das Qualitätssiegel diskutiert, was diesbezüglich ein guter Ansatz ist.

Wichtig wäre auch eine quasi weisungsungebundene Pflegeanwaltschaft, die präventiv in den Heimen vor Ort zur Verfügung steht und von welcher Anliegen, Sorgen, Wün­sche, aber auch Beschwerden der Menschen dort ernst genommen werden. – In die­sem Zusammenhang wurde übrigens Niederösterreich sehr lobend erwähnt und zur Nachahmung empfohlen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

Eine weitere Empfehlung betrifft die Jugendlichen und jungen Menschen, die in Voll­versorgung sind: Diese sollen eben nicht auf freie Plätze etwa in Seniorenheimen übersiedelt werden, weil dort einfach nicht ihrem Bedarf entsprochen werden kann.

Ein anderes Handlungsfeld, das aufgezeigt wird, betrifft die weiterführenden Hilfen für junge Erwachsene, die in den Zuständigkeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe fallen.

Als Vertreterin Oberösterreichs in dieser Länderkammer fällt mein Fokus beim Durch­blättern dieses Berichts natürlich besonders auf Oberösterreich. Das Demenzprojekt Ober­österreichs ist hier sehr positiv erwähnt, mit diesem Demenzprojekt sind wir öster­reichweit Vorreiter. Wir alle hier wissen: Demenz ist eine der größten Herausforde­run­gen bei der Pflege älterer Menschen, und in diesem Bereich wird es in Zukunft auch noch einen Anstieg geben.

Empfohlen wird auch ein niederschwelliger Zugang zur Psychotherapie, und auch diesfalls sind wir in Oberösterreich auf einem sehr guten Weg.

Ein weiteres Best-Practice-Beispiel, auch aus meinem Bundesland, ist die Justizanstalt Linz mit der Außenstelle Asten, wo ein Vorzeigemodell im Bereich der forensisch-the­ra­peutischen Behandlung von sogenannten Maßnahmenpatienten umgesetzt wurde.

Ich habe jetzt in Bezug auf die Fehlerbearbeitungskultur, die im Ausschuss ange­sprochen wurde, ganz bewusst positive Beispiele herausgehoben, denn dieses Aufzeigen auch von positiven Beispielen und die Empfehlungen der Volksanwaltschaft helfen uns, weitere positive Entwicklungen zu erreichen. Ein Kollege im Landtag hat einmal ge­sagt: Die Berichte der Volksanwaltschaft sind uns Mahnung, Bestätigung und Auftrag!, und das kann ich nur wiederholen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

14.20


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke schön.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Preineder. – Bitte.


14.21.01

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Volksanwältin! Herr Volksanwalt! Wir diskutieren heute den 41. Bericht der Volks­anwaltschaft über das Jahr 2017, der sich in zwei Teile gliedert, erstens in den Bereich der öffentlichen Verwaltung und zweitens in den Bereich der präventiven Menschen­rechtskontrolle.

Die Volksanwaltschaft wurde 1977 eingerichtet, um unseren Menschen, unseren Bür­gern, dem Volk eine entsprechende Vertretung zu geben und aufzupassen bezie­hungs­weise darauf zu schauen, ob in der Verwaltung seitens der Behörde Unachtsamkeiten, Fehler oder sogar vielleicht Willkür passieren. Damit übernimmt sie eine wesentliche Aufgabe in der Vertretung unserer Bürger.

2012 hat sie auch die Aufgabe dazubekommen, die Einhaltung der Menschenrechte dort zu prüfen, präventiv zu prüfen, wo ein erhöhtes Risiko beziehungsweise ein erhöh-


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