14.59

Bundesrat Armin Forstner, MPA (ÖVP, Steiermark): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, jetzt sind wir beim Schifffahrtswesen. Da wird Ihre Erfahrung aus dem Burgenland vom Neusiedler See größer sein als im Bereich Seilbahnen.

Präsidentin Inge Posch-Gruska: Da kennt er sich auch aus!

Bundesrat Armin Forstner, MPA (fortsetzend): Ja, da kennt er sich aus.

Die Änderungen im Schifffahrtsgesetz und im Seeschifffahrtsgesetz sind Teile der um­fangreichen Schifffahrtsrechtsnovelle 2018, die im Zeichen der Verwaltungsvereinfa­chung, der Verkehrssicherheit sowie der internationalen Harmonisierung steht.

Was ändert sich beim Schifffahrtsgesetz? – Erstens: die Ermöglichung von verdachts­freien Alkoholkontrollen; zweitens: die Umsetzung von EU-Richtlinien zu technischen Vorschriften für Schiffe; drittens: die Digitalisierung und viertens: die Verfahrenskon­zentration bei länderübergreifenden Veranstaltungen.

Kommen wir kurz noch einmal zum Thema Alkohol! Alkohol war 2017 bei über 10 Pro­zent der Unfälle in der Großschifffahrt auf der Donau zumindest mitverursachend, mit im Spiel. Mit der Novelle wird die verdachtsfreie Verwendung von Alkoholvortestern er­möglicht, nämlich analog zu Kontrollen im Straßenverkehr, die uns allen sehr bekannt sind.

Nächster Punkt wäre die aktualisierte EU-Richtlinie zu technischen Vorschriften für die Binnenschiffe. Sie schafft gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen sowie Umwelt- und Si­cherheitsniveaus auf der internationalen Wasserstraße Donau. (Vizepräsident Brunner übernimmt den Vorsitz.)

Nächster Punkt, Digitalisierung: Die Veröffentlichung von Verkehrsinformationen findet ausschließlich auf elektronischem Weg statt anstatt wie bisher auf Amtstafeln. Auch das ist ein ganz wichtiger Schritt.

Was ändert sich beim Seeschifffahrtsgesetz? – Erstens: der Seebrief für Schlauch­boote. Das ist eine Erleichterung für Hunderte Bootsbesitzer, nämlich durch den Weg­fall von schifffahrtstechnischen Überprüfungen von Booten mit Maschinenantrieb.

Zweitens: die Mindestanzahl an Prüfungen je Prüfungsorganisation für den Erhalt inter­nationaler Zertifikate für die Führung von Jachten auf See. Das ist eine gewisse Quali­tätssicherung und auch eine wesentliche Verbesserung.

Drittens: die Änderung bei der Verwaltungsvereinfachung. Da gibt es Verfahrenskon­zentrationen bei jedenfalls einer Bezirksverwaltungsbehörde, wie es auch Kollege Mi­chael Bernard schon angesprochen hat. Auch das ist eine wesentliche Verbesserung.

Bei dieser Novelle kann man die Verwaltungsvereinfachung, die Hebung der Verkehrs­sicherheit und die Harmonisierung internationaler Vorschriften erkennen. Deshalb stim­men wir diesem Gesetz gerne zu. – Ich danke allen Beteiligten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

15.01

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.

Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Wolfgang Beer zu Wort. – Bitte.