keit stellen. Die Liebe zu Europa scheint jedoch zu verglühen, wenn es um das Wechseln politischen Kleingeldes geht. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)
Ja, Sie haben sich auch jüngst durchaus dazu bekannt. Wo ist denn da die Liebe zu Europa, zu den gemeinsamen Werten, auch zur Freizügigkeit der Menschen, dazu, dass man auch wirklich seinen Arbeitsort, seinen Wohnort innerhalb der Europäischen Union frei wählen kann? Hier wird es sehr große europapolitische Probleme geben. Dazu haben Sie nicht Stellung genommen.
Sie – also die Regierungsfraktionen beziehungsweise das Ministerium – haben ein Gutachten beauftragt, das von Professor Mazal erstellt wurde, der bisher eher im Bereich der Sozialpolitik tätig war. Warum haben Sie zum Beispiel nicht gleich ein Europarechtsinstitut beauftragt, ein Gutachten zu erstellen? Das wäre wahrscheinlich günstiger gewesen. Und noch günstiger, zum Nulltarif, hätten Sie es haben können, wenn Sie eine Anfrage direkt an die Kommission gestellt hätten.
Die Kommission, Hüterin der Verträge – Sie wissen das –, hätte Ihnen gleich authentisch und zum Nulltarif sagen können, wie es europarechtlich aussieht. Aber das wollten Sie offensichtlich gar nicht wissen, nein, Sie wollen politisches Kleingeld machen und treiben Österreich sehenden Auges in ein teures Vertragsverletzungsverfahren, das immens viel kostet. Aber das scheint Ihnen alles völlig wurscht zu sein.
Sie stellen Einsparungen in den Raum und haben überhaupt noch nicht kalkuliert, welcher Verwaltungsaufwand letztendlich die Folge sein wird. Man muss sich einmal vorstellen, wie das in der Praxis abläuft; aber auch das scheint Ihnen völlig egal zu sein. Sie wollen nur Emotionen schüren. (Ruf bei der ÖVP: Jetzt haben wir das eh schon sieben Mal gehört!) Sie wollen Neidkomplexe schüren, Sie wollen politisches Kleingeld schlagen, und das ist politisch-moralisch einfach zutiefst abzulehnen. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrätin Mühlwerth: Ja, aber das, was Sie machen, auch!)
12.25
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Mattersberger. Ich erteile ihr dieses.
Bundesrätin Elisabeth Mattersberger (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe heute die Ehre, als in der letzten Sitzung neu angelobtes Mitglied des Bundesrates meine erste Rede hier im Plenum zu halten.
Bei den Tagesordnungspunkten 8 und 9 geht es um mehrere in den letzten Monaten in der Öffentlichkeit intensiv und durchaus auch kontroversiell diskutierte Änderungen der Gesetzesmaterien im Bereich Familienlastenausgleich, Einkommensteuer und Entwicklungshilfe. Darüber hinaus wird das Familienlastenausgleichsgesetz dahin gehend geändert, dass Menschen mit Behinderung mit Eigenanspruch weiterhin die erhöhte Familienbeihilfe beziehen können.
Ab 1. Jänner 2019 sollen die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag an das Preisniveau der jeweiligen Staaten angepasst werden, wobei als Referenzwert die Leistungshöhe in Österreich herangezogen wird. Es geht also darum, die Familienbeihilfe künftig nach der Kaufkraft jenes Landes zu indexieren, in dem das Kind wohnt. Das ist ebenso fair wie gerecht, da die österreichische Familienbeihilfe den Eltern Teile der Lebenshaltungskosten für ihre Kinder ersetzen soll, und diese Kosten variieren nun einmal zwischen fast allen Mitgliedstaaten der EU. Dies kann sowohl eine gewisse Reduktion für Kinder, die etwa in osteuropäischen Ländern leben, bedeuten, aber durchaus auch eine erhöhte Leistung für Kinder in nordischen Staaten oder in der Schweiz.
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