fahrtorganisation, einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Es war der Wunsch mehrerer Vertragsstaaten, die Anzahl der Mitglieder des Rates zu erhöhen, um eine bessere Ausgewogenheit durch eine stärkere Vertretung der Vertragsstaaten zu sichern. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Mitgliederzahl und auch der Zahlen, die mein Kollege aus der Steiermark schon erwähnt hat, sowie der Ausweitung des internationalen Luftverkehrsbetriebes und dessen zunehmender Bedeutung auch für die Volkswirtschaften in zahlreichen Ländern scheint eine Aufstockung mehr als gerechtfertigt zu sein. Das Protokoll erlaubt nun eine Aufstockung des Rates von 36 auf 40 Mitglieder und die Aufstockung der Luftfahrtkommission von 19 auf 21 Mitglieder.
Die Regierungsvorlage über das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits soll die Teilnahme der Schweiz an den Europäischen Satellitennavigationsprogrammen ermöglichen. Die Grundsätze wurden in Artikel 3 niedergeschrieben und sind ein wesentlicher Bestandteil. Es geht dabei um die Bereiche Funkfrequenzspektrum, wissenschaftliche Forschung und Ausbildung, Beschaffungswesen, industrielle Kooperation, Rechte an geistigem Eigentum, Ausfuhrkontrolle, Handel und Marktentwicklung, Normung, Zertifizierung und Regelungsmaßnahmen, Sicherheit, Austausch von Verschlusssachen, Austausch von Personal und Zugang zu Diensten.
Durch das Abkommen werden weder die nach dem Recht der EU geschaffene institutionelle Struktur des Galileo-Programms noch die geltenden Rechtsvorschriften bezüglich Ausfuhrkontrolle und Nichtverbreitung, die Kontrolle immateriellen Technologietransfers oder die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Sicherheit berührt. Die SPÖ wird deshalb zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei BundesrätInnen der FPÖ.)
13.41
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke schön.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Peter Samt. – Bitte.
Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher auf der Galerie und zu Hause via Livestream! Da ich in den letzten Monaten wegen Verspätungen zu oft auf Flughäfen herumgesessen bin, werde ich mich über die Zivilluftfahrt nicht sehr stark verbreiten; die Kolleginnen und Kollegen haben ohnedies schon einiges darüber erzählt.
Meiner Meinung nach nicht ganz unwichtig ist das Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Satellitennavigationsprogramme. Kollege Koller aus der Steiermark hat bereits vorweg die Aspekte dieses Abkommens dargestellt. Was für die EU im Zuge dieser Verhandlungen wahrscheinlich auch nicht ganz unwichtig ist, ist, dass es einen finanziellen Beitrag der Schweiz zu diesem Satellitenprogramm geben wird. Österreich hat in den entsprechenden Gremien die Verhandlungsergebnisse immer schon anerkannt und die Inhalte dieser Kooperation unterstützt.
Um bei diesem Thema und bei Österreich zu bleiben: Österreich hat sich mittlerweile wirklich einen sehr, sehr guten internationalen Namen im Weltraumsektor gemacht. Österreich wirkt seit einigen Jahren bei ESA-Missionen mit. Beispiele sind die Rosetta-Mission, ExoMars, aber vor allem das Satellitennavigationssystem Galileo. Dieses ist ein ganz großes und wichtiges Thema für Europa, auch für Österreich, vor allem wenn wir an die derzeit immer noch vorhandene Abhängigkeit vom amerikanischen GPS-System denken. Es ist ganz wichtig, eine Unabhängigkeit von diesen zum Teil ja doch sehr stark militärisch basierten Systemen sicherzustellen.
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