BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 97

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meinden beim Finalisieren des Ausbaus in Österreich, bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen.

Die Breitbandmilliarde war ein solcher erster großer Wurf, damals ermöglicht durch das geschickte Versteigern der Frequenzen unter Technologieministerin Doris Bures. Lei­der will nun diese Regierung, Herr Bundesminister, die 5G-Frequenzen den Unterneh­men mit dem sehr geringen Mindestgebot von 30 Millionen Euro in der ersten Verstei­gerung zu einem Spottpreis zuspielen. Herr Bundesminister, auch wenn von Ihnen im Nationalrat ausgeführt wurde, dass dies nur die erste Versteigerung ist und bei der nächsten großen Versteigerung diese Frequenzen schon etwas mehr kosten werden: Die niederschwellige Vergabe der Frequenzen wird im ländlichen Raum mit geringer Bevölkerungsdichte keine wesentliche Verbesserung bewirken!

Dieses Gesetz löst aber auch Unmut aus, etwa unter den Amateurfunkern. Die spärlich erzielten Erleichterungen wurden anscheinend zwar in den Gesetzentwurf eingearbei­tet, eine Zustimmung seitens der Community gab es aber nicht. Ebenso überrascht zei­gen werden sich sicher auch die Gemeinden, da sie aufgrund dieses Gesetzes ihr öf­fentliches Eigentum zur Anbringung der 5G-Antennen zur Verfügung stellen müssen. Das gilt übrigens auch für das Eigentum des Bundes. (Bundesrat Steiner: Gegen fi­nanzielle Entschädigung!) – Ja, gegen Entschädigung, stimmt, aber das gilt auch für das Eigentum von Bund und Land.

Auch die Konsumentinnen und Konsumenten, deren Schutz Sie im Gesetz anschei­nend vergessen haben, werden Unmut darüber zeigen. Wir treten für einen verstärkten Konsumentenschutz ein. Schlussendlich hat auch die Stellungnahme der Vertreter der Bundesländer im Gesetz leider keine Berücksichtigung gefunden.

Aus diesem Grund bringe ich nun seitens der SPÖ-Fraktion einen Unselbständigen Entschließungsantrag betreffend „Alarm-SMS im Katastrophenfall zum Schutz der Ös­terreicherinnen und Österreicher!“ ein. Es geht dabei, wie bereits angedeutet, um die rasche Warnung und Information der Bevölkerung bei Katastrophenfällen. Eine effi­ziente Möglichkeit dafür bietet die Implementierung eines Cell Broadcast Service, eines SMS-Alarmsystems. Durch die bevorstehende Ausschreibung des neuen 5G-Netzes bietet sich die einmalige Gelegenheit, die Netzbetreiber zur unentgeltlichen Zurverfü­gungstellung dieses Dienstes zu verpflichten. Die Bundesregierung wurde bereits durch eine einheitliche Länderstellungnahme zu dieser Maßnahme aufgefordert.

Ich verlese daher den Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Hubert Koller, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Alarm-SMS im Katastrophenfall zum Schutz der Österreicherinnen und Österreicher!“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im Zuge der zukünftigen Vergabe von Mobilfunkfrequenzen (5G) für alle neuen und bereits bestehenden Mobilfunksysteme die Netzbetreiber dahingehend zu verpflichten, den für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden die Möglichkeit einer zellbezo­genen Informationsaussendung (‚Cell Broadcast Service‘) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.“

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Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.01


 


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