BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 107

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seits Anpassungen infolge einer EU-Verordnung zum Inhalt, andererseits wird die Ge­legenheit genützt, zusätzliche Anpassungen sozusagen in Eigenverantwortung umzu­setzen.

Eine dieser Änderungen ist ein in Zukunft reduzierter Inhalt des Sicherheitsberichts, eine andere ist eine einheitliche Konzessionsdauer für Seilbahnanlagen – ausgenom­men sind Schlepplifte –; bisher waren es 30, 40, 50 Jahre, in Zukunft wird das generell 50 Jahre betragen. Außerdem wird eine sogenannte Grundrevision eingeführt, die 40 Jahre nach der Konzessionserteilung und dann alle weiteren 30 Jahre durchzufüh­ren ist. Das heißt, es kommt zu einer Entkoppelung von Technik, was die Revision be­trifft, und Verwaltung, was die Konzessionserteilung betrifft.

Ein mir ganz wesentlich erscheinender Punkt ist der Entfall der aufschiebenden Wir­kung von Beschwerden gegen Baubewilligungen und Betriebsbewilligungen. Dadurch wird es möglich, die Wirkung von mutwilligen Beschwerden, die wir ja alle zur Genüge kennen, hintanzuhalten. Das ist insbesondere von Bedeutung für wichtige Zubringer­bahnen und ‑Anlagen oder Umbauten und Erneuerungen, die zur Erhaltung der Kon­kurrenzfähigkeit wesentlich sind. Wir wissen, dass gerade im hochalpinen Gelände auf­grund der Witterungsverhältnisse das Zeitfenster für die Umsetzung von Baumaßnah­men oft sehr kurz ist; da kann sehr schnell eine ganze Saison verloren gehen, wenn es zu solchen Einsprüchen kommt, die aufschiebende Wirkung hätten.

Es gibt auch weitere Anpassungen, diese betreffen die Betriebsleiterstellvertreter, Zu­ständigkeiten für Marktüberwachungen, Strafbestimmungen, Statistik und vieles mehr.

Summa summarum liegt hier eine Novellierung vor, die ganz im Sinne der Effizienz­steigerung und Verwaltungsvereinfachung ist; damit ist dieser durchaus positiven No­vellierung zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)

14.42


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke sehr.

Als Nächster ist Bundesrat Peter Raggl zu Wort gemeldet. – Bitte.


14.42.22

Bundesrat Dr. Peter Raggl (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin jetzt sehr froh, dass ich auch zu diesem Punkt noch einmal kurz reden darf, weil gerade in meinem Bundesland die Seilbahnwirtschaft eine extrem wichtige Rolle einnimmt und man auf sie eigentlich nicht verzichten könnte.

Die Inhalte des Gesetzes hat Herr Kollege Krusche schon umfassend behandelt, da­rauf brauche ich jetzt nicht mehr einzugehen. Insgesamt möchte ich nur zusammen­fassen, dass das Gesetz durchaus eine allseits gewünschte Entbürokratisierung, aber auch Kosteneinsparungen für die Seilbahnunternehmen bringt, und zwar, was mir ganz, ganz wichtig ist, nicht zulasten der so wichtigen Sicherheitsaspekte, die beim Seilbahnbetrieb natürlich ganz, ganz vorne stehen.

Den Inhalt des Gesetz möchte ich nicht mehr breittreten, möchte aber noch ein paar Kennzahlen der Seilbahnwirtschaft hervorheben, weil es, glaube ich, vielleicht auch ein kleines Dankeschön des Gesetzgebers ist, dass man der Seilbahnwirtschaft mit die­sem Gesetz ein bisschen entgegenkommt, indem man jetzt diese Entbürokratisie­rungsschritte vornimmt.

Ich komme aus dem Tiroler Oberland. Wer schon einmal dort gewesen ist, weiß, wie sehr unsere Region touristisch geprägt ist. Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie unsere Talschaften aussehen würden, zum Beispiel das Paznauntal, das Ötztal oder vielleicht


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