BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 162

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Es liegt ein Antrag der Bundesräte Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen vor, ge­gen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird, mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Ausschussantrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesrätinnen und Bundesräten gestellt wurde, ist ge­mäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor. (Bundesrat Schuster: Da kommt sicher ganz was anderes he­raus!)

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ – kein Ein­spruch – oder „Nein“ – Einspruch.

Ich ersuche nun die Schriftführung um den Aufruf der Bundesrätinnen und Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge und bitte um eine deutliche Äußerung.

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(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Hackl geben die BundesrätInnen ihr Stimm­verhalten mündlich bekannt.)

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Präsidentin Inge Posch-Gruska: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Nein“.

Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche die Sitzung kurz zur Auszählung der Stimmen.

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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 18.25 Uhr unterbrochen und um 18.27 Uhr wieder aufgenommen.)

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Präsidentin Inge Posch-Gruska: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Auf den Ausschussantrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben, entfallen bei 60 abgegebenen Stimmen 37 „Ja“-Stimmen und 23 „Nein“-Stimmen.

Der Antrag ist somit angenommen.

Mit „Ja“ stimmten die Bundesräte:

Aschenbrenner;

Bader, Bernard, Brunner, Buchmann;

 


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