BundesratStenographisches Protokoll886. Sitzung, 886. Sitzung des Bundesrates am 6. Dezember 2018 / Seite 20

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ben lassen – sind 9 Prozent wegen Gewalt an Frauen und Kindern; das sind immerhin an die 270. Ich danke allen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, die sich in diesem Bereich für unsere Frauen und Kinder sehr engagieren.

Zum Abschluss möchte ich noch sagen, dass der Opferschutz dieser Regierung be­sonders wichtig ist. Kollegin Grossmann, Sie haben gesagt, da gab es Reduktionen. Ich darf Ihnen die Zahlen nennen: 2017 hatten wir in diesem Bereich eine Dotierung von 4 173 042 Euro und 2018 hatten wir eine Dotierung von 4 331 842 Euro. Ich erken­ne nicht, wo da eine Reduktion sein soll. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Dieser Bundesregierung sind Frauen ein wirkliches Anliegen, und dafür bedanke ich mich ganz, ganz herzlich. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Abschließend noch ein Dank an alle, die mithelfen, die Welt für uns Frauen besser zu machen, die nicht wegschauen, die Gewalt nicht dulden, wie die Frau Staatssekretärin gesagt hat. Es ist eine gemeinsame Aufgabe, die uns alle angeht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

9.53


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke schön.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner. – Bitte.


9.54.00

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke mir, das, was sich Herr Kollege Schuster von der FPÖ hier geleistet hat, ist eigentlich sinnbildlich dafür, dass sich ein Mann zu einem so komplexen und sensiblen Thema herstellt und dann nichts Besseres zu tun hat, als in einem üblichen FPÖ-Reflex Täter zu suchen, die vielleicht noch schlimmer sind, mit dem Finger hinzuzeigen und zu glauben, dass sich dadurch für die Opfer irgendetwas verbessert. Also ich finde das zum Genieren. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – Aber es ist schade um meine Redezeit.

Wir haben am 20. November, also vor gar nicht allzu langer Zeit, hier im Haus den In­ternationalen Tag der Kinderrechte gefeiert. Es war im Nebensaal, im Kleinen Redou­tensaal, tatsächlich eine Party mit ungefähr 80 Kindern. Wir wissen, dass das Recht des Kindes auf Bildung ein wesentliches Element ist, um junge Menschen über ihre Rechte aufzuklären. Es ist wichtig, über seine Rechte Bescheid zu wissen, damit man sie einordnen kann, damit man sich dafür stark machen und Unrecht erkennen kann.

Der Schutz von Kindern ist ja eines von drei Elementen in der Kinderrechtekonvention. Es gibt die Schutzrechte, es gibt die Versorgungsrechte und es gibt diese Beteiligungs­rechte. Wir haben uns in diesem Parlament 1992 zu dieser Kinderrechtekonvention be­kannt; das war übrigens im selben Jahr, in dem es in Österreich  und da waren wir tatsächlich international Avantgarde – ein Gewaltschutzgesetz gegeben hat, das sagt, dass Gewalt kein adäquates Erziehungsmittel mehr sein kann.

Das war damals tatsächlich etwas, mit dem wir weit vorne waren und weswegen sich andere Länder an uns ein Beispiel genommen haben. Die Message der Kinderrechte und die Message in diesem Gewaltschutzgesetz ist dieselbe: Sie sagt, Kinder sind ab sofort kein Eigentum der Familie und kein Eigentum der Eltern, sondern sie sind Per­sönlichkeiten mit eigenen Rechten, und die gehören gewahrt. Schlussendlich steckt dahinter, dass sich Menschen, Erwachsene und Kinder, auf Augenhöhe und mit Re­spekt begegnen.

Man hatte damals auch erkannt – endlich, muss man in Hinblick auf die Menschheits­geschichte sagen –, dass Gewalt als Erziehungsmittel zwar Schrecken und Angst er-


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