BundesratStenographisches Protokoll886. Sitzung, 886. Sitzung des Bundesrates am 6. Dezember 2018 / Seite 90

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Standortmarketing: Die Standortagentur betreibt auch das internationale Marketing für den Wirtschafts- und den Wissenschaftsstandort Tirol. Ziel dabei ist, in den Märkten weltweit auf die Leistungen aufmerksam zu machen und die besten Forschungen, die besten Forscher wie auch Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene für den Standort Tirol zu gewinnen. Sie sind Dienstleister der heimischen Wirtschaft und Wissenschaft rund um die Themen Forschung, Technologie, Innovation und Koope­ration.

Von der vernetzten Arbeit in den Clustern profitieren die Unternehmen wie auch die Forschungseinrichtungen. Durch die Förderungen von Clustern wird der Transfer ihrer Technologie in der Wirtschaft beschleunigt. Sämtliche Tiroler Unternehmen und For­schungseinrichtungen werden bei der Nutzung von Technologie, Forschungs- und In­novationsprogrammen unterstützt, sei es vom Land Tirol, vom Bund und/oder von der Europäischen Union.

Lebensraum Tirol 4.0: Durch die Zusammenarbeit verschiedenster Einrichtungen, ins­besondere der Standortagentur Tirol, der Agrarmarketing Tirol, der Tirol Werbung, der Tiroler Hochschulen, der Interessenvertretungen und der auch miteinbezogenen zu­ständigen Landesabteilungen, kann Lebensraum Tirol 4.0 einen riesigen Beitrag zur Stärkung des Wirtschafts- und Lebensraums Tirol leisten. Ebenso wird die Marke Tirol im In- wie im Ausland noch mehr gestärkt und bekannt gemacht.

Deshalb: Bei geltendem Recht wäre die Überführung der Tiroler Zukunftsstiftung als Fonds öffentlichen Rechts in eine Kapitalgesellschaft nur als Sacheinlage möglich. Dabei bliebe lediglich eine Hülle übrig, bei welcher Rechtsunsicherheiten über die Zu­ordnung von Projekten mit internationalen Kooperationspartnern entstehen könnte.

Mit diesem Gesetz soll daher eine Analogie zu Stiftungen ermöglicht werden, die nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz errichtet sind und in Privatstiftungen umge­wandelt werden können. Die Änderung bringt wesentlich mehr Transparenz, der Einsatz der Geldmittel kann besser nachvollzogen werden. Es ist für meine Kollegin­nen und Kollegen im Tiroler Landtag um einiges einfacher, eine Kapitalgesellschaft zu kontrollieren als eine Privatstiftung, die bei der momentanen gesetzlichen Lage sehr undurchsichtig erscheint.

Aus diesem Grund werden wir von der SPÖ diesem Gesetz sehr gerne zustimmen. –Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Längle.)

14.07

14.07.23


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Es liegt dazu keine weitere Wortmeldung vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Somit ist der Antrag angenommen.

14.07.528. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2018 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elemen­tarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 (331 d.B. und 355 d.B. sowie 10058/BR d.B.)


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag.a Marlene Zeidler-Beck. Ich bitte um den Bericht.

 


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