BundesratStenographisches Protokoll886. Sitzung, 886. Sitzung des Bundesrates am 6. Dezember 2018 / Seite 106

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für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen erlassen wird und mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Korinna Schumann. Ich erteile es ihr.


15.09.13

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Die verfassungsrechtli­che Abschaffung des Regresses bei der Unterbringung von pflegebedürftigen Men­schen in stationären Pflegeeinrichtungen war ein wichtiger Schritt. Damit wurde eine überaus belastende Situation sowohl für die zu Pflegenden als auch für die Angehöri­gen beseitigt. Die Furcht vor dem Verlust des Ersparten oder Aufgebauten allein durch die Tatsache, dass man pflegebedürftig wird, ist nun endlich Geschichte.

Der Zweckzuschuss für die Länder beträgt nun 340 Millionen Euro. Diese Mittel sind zeitnah und transparent an die betroffenen Städte, Sozialfonds und Sozialhilfeverbän­de weiterzugeben. Die Endabrechnung erfolgt dann erst 2019, und die Länder müssen einen etwaigen Übergenuss zurückzahlen.

Die prozentuelle Verteilung der Mittel ist leider nicht wirklich nachvollziehbar. Auch wenn nach der Information des Ausschusses der Bedarf der Länder eingemeldet wur­de, ist es nicht nachvollziehbar, und das würde ich gerne am Beispiel von Wien erklä­ren. Welchen Schlüssel zieht man nun für die Verteilung der Mittel heran, zieht man den Bevölkerungsschlüssel heran oder den Anteil der Bevölkerung über 65 Jahre? Wien erhält nun 16,61 Prozent der Mittel bei einem Bevölkerungsanteil von 18,9 Pro­zent über 65 Jahre. Der Anteil für Wien wurde mit 56,5 Millionen Euro festgelegt. Schon allein im ersten Halbjahr werden Kosten von 48 Millionen Euro zu erwarten sein. Jetzt kommt der Gedanke auf, dass die Verteilung der Mittel parteipolitisch motiviert ist.

Die Pflege wird aufgrund der altersmäßigen Entwicklung der Menschen in Österreich eine der größten Herausforderungen der nächsten Jahre. Hier müssen ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Betreuung und Pflege älterer Menschen sicherzustellen. Ein würdiges Altern und Sterben muss für alle Menschen möglich sein, nicht nur für jene, die es sich leisten können.

Die angekündigte Generallösung der Regierung für die Pflegefrage bleibt leider in einer reinen Analyse stecken. Bei all den Erfahrungen und Handlungsweisen und der so­zialen Einstellung dieser Bundesregierung kann man sich nur große Sorgen machen, wie diese Generallösung dann praktisch aussehen wird. Es geht um Respekt im Um­gang mit den älteren Menschen, die keine Angst haben dürfen, ob sie sich zukünftig Betreuungsunterstützung oder Pflege leisten können. Die Pflege eignet sich nicht dazu – und das ist genauso bei der Gesundheit –, große wirtschaftliche Gewinne erzie­len zu wollen, und das auf Kosten der älteren und behinderten Menschen, deren Ange­hörigen und der Beschäftigten in Betreuung und Pflege.

 


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