Wir haben vorhin schon über religiöse Symbole gesprochen. Das Kreuz finden Sie auch in den Wiener Kindergärten fast schon nirgends mehr, aber das Kopftuch ist als religiöses Symbol in Ordnung und muss toleriert werden. Frau Kollegin, das, was Sie da vorhin erzählt haben aus Wien, ist ein kompletter - - Da leben Sie in einer eigenen Blase, nicht böse sein, ja. Genau das werden wir zum Glück mit diesem Gesetz ändern. Das Kopftuch wird hoffentlich endlich aus den Kindergärten verschwinden oder verboten, denn das Kopftuch ist nämlich ein Symbol der Unterdrückung und hat in unseren Kindergärten absolut nichts verloren, meine Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Dabei geht es auch um den Schutz der muslimischen Kinder vor religiöser Frühindoktrinierung und Sexualisierung, aber auch Stigmatisierung. Auch die nicht muslimischen Kinder müssen wir vor der Ausgrenzung schützen, denn diese sind in Wiens Kindergärten bereits ganz klar in der Minderheit. Auch die verstärkten Kontrollen in islamischen Kinderbetreuungseinrichtungen unter dem Aspekt des besonderen Schutzes von Frauen und Mädchen sind ein wichtiger und richtiger Schritt dieses Gesetzes. Dies vor allem in Wien, denn da hatten wir bereits in der Vergangenheit durch die fahrlässige rot-grüne Bildungspolitik massive Probleme. Ich sage nur das Stichwort Islamkindergartenstudie. Was da herausgekommen ist, unglaublich! Das verschweigen Sie heute natürlich.
Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Gerade in Wien, wo es leider schon Parallelgesellschaften gibt, wird dieses Gesetz maßgeblich dazu beitragen, diese Parallelgesellschaften zurückzudrängen, denn nur das Erlernen der deutschen Sprache bereits im Kindergarten und der Schutz unserer Kinder vor Symbolen der Unterdrückung wie dem Kopftuch wird die notwendige Integration nachhaltig verbessern. Diese Bundesregierung verschließt die Augen vor den Problemen nicht wie Sie, meine Damen und Herren von der Wiener SPÖ. Diese Bundesregierung handelt! – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
15.07
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen erlassen wird und mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert wird (327 d.B. und 362 d.B. sowie 10055/BR d.B.)
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir kommen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung, zu dem ich Herrn Vizekanzler Heinz-Christian Strache bei uns sehr herzlich begrüßen darf. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Rosa Ecker. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Rosa Ecker, MBA: Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses
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