Grüne werden uns konstruktiv, wenn gewollt, daran beteiligen, auch in den Ländern draußen. Ich glaube, es ist notwendig, dafür zwischen Bund und Ländern eine gute Kooperation zu finden.
Ich sage vielen Dank, und natürlich werden wir dem heute zustimmen. – Danke. (Beifall bei BundesrätInnen der SPÖ sowie der Bundesrätin Dziedzic.)
15.40
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Zu Wort gelangt Herr Vizekanzler Heinz-Christian Strache. Ich erteile es ihm.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht sei nur eingangs erwähnt, dass ich dem, was ja heute so als Zwischenruf festgehalten wurde, nämlich dass der Familienbonus, der mit Jänner kommenden Jahres durch diese Regierung in Kraft gesetzt wird, keine so gerechte Errungenschaft sei, nur entgegnen kann: Der Familienbonus ist eine der größten Errungenschaften in der Zweiten Republik, wenn es um Familienentlastung geht, da natürlich all jene, die einen ganz wesentlichen Zukunftsbeitrag für unsere Gesellschaft leisten, indem sie Kindern das Leben schenken, als Familienangehörige für ihre Kinder Zusatzinvestitionen zu leisten haben. Diese Kinder werden es einmal sein, die überhaupt die Pflege, über die wir heute gerade auch diskutieren, finanzieren werden oder auch als Pflegekräfte zur Verfügung stehen; daher ist jede Entlastung für die österreichischen Familien ein ganz wesentlicher, sozialpolitisch wichtiger und gerechter und fairer Schritt. Das wollte ich nur einmal festhalten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Das heißt, das ist eine ganz große, ja, die größte Familienentlastungserrungenschaft der Zweiten Republik, bei der alle Familien, auch die geringfügig Beschäftigten, die keine Steuern zahlen, neben der Familienbeihilfe und dem Kindergeld für alle, eine Entlastung von 750 Euro pro Jahr – obwohl sie als geringfügig Beschäftige keine Steuern zahlen – pro Kind haben. Und jene, die Steuern zahlen, bekommen darüber hinaus eine entsprechende Familienentlastung bis 1 500 Euro pro Jahr und pro Kind. Das ist gut so, denn wenn man von Steuerentlastung spricht, dann kann man das nur durch Steuersenkung erreichen, und nicht anders. – Auch das war einmal nur zur mathematischen Logik festzuhalten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Einleitend vielleicht auch ganz kurz zum chronologischen Ablauf und Inhalt der gesetzlichen Regelungen, zum heutigen guten Schritt, der ja sozusagen noch einmal eine Ergänzung zu dem ist, was wir vor der letzten Wahl beschlossen haben, nämlich die gute und richtige Abschaffung des Pflegeregresses – und das ist ein wichtiger sozialpolitischer Schritt –: Der Nationalrat hat am 29. Juni 2017 mit einer breiten Mehrheit für diese Abschaffung des Pflegeregresses gestimmt. Nur die NEOS haben damals dagegengestimmt, die wollten weiterhin den Zugriff aufs Vermögen, nämlich von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erben und Erbinnen sowie Geschenknehmern und Geschenknehmerinnen im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten. Wir haben das zum Glück abgeschafft, mit 1. Jänner 2018 in Umsetzung gebracht – ein guter und richtiger sozialpolitischer Schritt, damit eben die pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörige in Zukunft auch eine Sicherheit haben und nicht auf das Vermögen zugegriffen wird.
Jetzt muss man der Ordnung halber auch sagen, der Finanzminister hat die Aufgabe gehabt, neben den 100 Millionen Euro, die im Mai auch beschlossen und überwiesen worden sind, mit den Ländern zu verhandeln und auf Basis der Verhandlungsergebnisse mit den Landeshauptleuten, auf Basis auch der Meldungen der wirklichen Kosten, die jetzt einmal zu eruieren waren und die eingemeldet worden sind, eine Summe
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