dass der Zoofachhandel der Behörde melden muss, wenn er eine Pflegestelle für diese Haltung bedienen sollte. Eigentlich wäre unsere Forderung eine klare und unmissverständliche Regelung des Verbots der Haltung in Zoofachhandlungen gewesen, wir wollten ein umfassendes Halteverbot ohne Möglichkeiten der Umgehung.
Die SPÖ kann diesem Initiativantrag zur Änderung des Tierschutzgesetzes im Gesamten in diesem Fall nicht zustimmen. Uns hat auch Folgendes ein bisschen gestört – was heißt ein bisschen?, wir sind es schon gewohnt –: Wir haben festgestellt, dass man sich eigentlich in der Vergangenheit, was das Thema Tierschutzgesetz anbelangt, immer mit den Tierschutzsprechern abgesprochen hat. Kollege Keck hat mir erzählt – so lange bin ich auch noch nicht da –, dass man mit Herrn Vock von der FPÖ – der wird wahrscheinlich nicht mehr hier sein – in den letzten 18 Jahren immer versucht hat, gemeinsam ein Tierschutzgesetz zu machen beziehungsweise sich abzusprechen. Wir waren ja nicht gar so weit entfernt, es geht nur um einen Teil dieses Gesetzes, der umgesetzt werden müsste.
Es war aber – das müssen wir mit Bedauern einmal mehr feststellen – nicht möglich, in dieser Angelegenheit parteiübergreifend Vorgespräche zu führen. Der Initiativantrag der Regierung zu diesem Tierschutzgesetz wurde erst am Abend – das ist auch bekannt und ist auch nicht das erste Mal – übermittelt. Diese Vorgangsweise zeigt eigentlich wieder einmal deutlich, dass offensichtlich eine Zustimmung oder eine Verhandlung mit der Opposition im Grunde genommen gar nicht gesucht wird, weil es eh völlig wurscht ist, was die Opposition sagt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrätin Mühlwerth: Das hat die SPÖ noch nie gemacht! Noch nie!)
16.44
Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke.
Ich begrüße den Herrn Bundesminister. – Herzlich willkommen!
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Thomas Schererbauer. – Bitte.
Bundesrat Thomas Schererbauer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Vorsitzender! Geschätzter Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Ich werde mich gleich dem Tierschutzgesetz widmen. Wie groß das Herz eines Menschen ist, können wir daran erkennen, wie er mit Tieren umgeht. Die Änderungen in diesem Bundesgesetz zum Schutz der Tiere beinhalten wichtige Schritte zur Verbesserung der aktuellen Situation.
Aus heutiger Sicht ist es nicht mehr im Sinne eines modernen Tierschutzes, dass Hunde und Katzen in Zoofachgeschäften gehalten und ausgestellt werden, nur damit man diese verkaufen kann. Das ist in keiner Weise eine Kritik an den Zoofachgeschäften, die ihre Arbeit mit Sicherheit gut und gewissenhaft machen. Es ist nicht mehr notwendig und weder im Interesse der Tiere noch der Menschen, daher wurde ein Schlussstrich gezogen und das Halten und Ausstellen von Hunden und Katzen in Zoofachgeschäften verboten.
Weiters ist es in einigen Bundesländern zu Problemen bei der Zulassung von Tierschutzorganisationen gekommen, da die Betriebsstätten nicht mehr genehmigt wurden. Das ist ein unzumutbarer Zustand und schadet den Vereinen, ohne die eine Aufrechterhaltung des Tierschutzes mit hohen Standards nicht mehr möglich ist. Es wurde schnell reagiert und im Gesetz definiert, was eine Betriebsstätte ist und wann eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Tierschutzgesetzes ist. Damit wurde Rechtssicherheit für die Tierschutzvereine geschaffen und den Behörden die Vollziehung vereinfacht. Damit können wir auch weiterhin auf die wichtige und gute Arbeit der Tierschutzvereine bauen.
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