BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 61

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entspricht aber nicht mehr den Standards im internationalen Steuerrecht. Vorrangige Ziele dieses Abkommens – und das sind sehr wichtige – sollen sein, dass die Auswir­kungen im Hinblick auf den Brexit abgefedert werden, der Standort Österreich wirt­schaftlich gestärkt wird und die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Großbritannien intensiviert werden.

Als Drittes und Letztes noch ein paar Ausführungen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden soll. Es geht um die Bund-Länder-Vereinbarung, sprich die gesetzliche Grundlage für die finanziellen Leistungen an die Länder, an die Gemeinden für Elementarpädagogik in den nächsten vier Jahren, also bis 2022. Wir sprechen hier von jährlich etwa 180 Millionen Euro, 38 Millionen Eu­ro davon kommen von den Ländern und etwa 142 Millionen Euro vom Bund.

Mit dieser Artikel-15a-Vereinbarung wird die Finanzierung für den Ausbau der Kinder­betreuungseinrichtungen, die sprachliche Frühförderung, die Verbesserung der Öff­nungszeiten sowie die Bereitstellung eines bedarfsgerechten ganzjährigen ganztägigen Betreuungsangebotes bis zum Jahr 2022 sichergestellt. Damit wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und ausgebaut und werden unsere Kinder, was be­sonders hervorzuheben ist, gefördert und unterstützt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerk­samkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

16.08


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gottfried Sperl. Ich erteile dieses.


16.08.48

Bundesrat Gottfried Sperl (FPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Geschätzte Damen und Herren auf der Zuschauergalerie und via Live­stream! Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich, wie schon angekündigt, auf den Bereich der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2017. Es ist erfreulich, dass mit dieser Änderung des Finanzausgleichsgesetzes die gesetzliche Grundlage für die Zweckzuschüsse für die Elementarpädagogik der nächsten Kindergartenjahre auf Ba­sis dieser 15a-Vereinbarung geschaffen wird.

Die Zweckzuschüsse dienen in erster Linie dem Ausbau der Kinderbildungs- und –be­treuungsangebote, der sprachlichen Frühförderung und der Sicherstellung des bei­tragsfreien Besuchs von elementaren Bildungseinrichtungen. Mit dem Geld von etwa einer halben Milliarde Euro bis zum Jahr 2022 ist dieser Ausbau gesichert. Ich bin nicht der Meinung, dass das nur für den städtischen Bereich wesentlich ist, sondern ganz besonders auch für den ländlichen Bereich, aus dem ich komme. Wir haben im heu­rigen Jahr wieder einen Kindergarten eröffnet, worauf die Anmeldungszahlen gestiegen sind, mehr Kinder gekommen sind. Das hat zu einer eigenen Dynamik geführt – und damit zu einer Verbesserung für die Familien und deren Kinder. Das heißt also, diese Maßnahme hat sehr wohl auch am Land draußen eine gute Wirkung.

Ein Wort zur Aufhebung des § 15 betreffend Aufgabenorientierung: Wenn es in den Verhandlungen nicht möglich ist, eine Lösung zu finden, ja, dann muss man die Kon­sequenzen ziehen und diesen Passus streichen, denn ein Gesetz, das man nicht voll­ziehen kann, bringt nichts. Diese Streichung ist ja nicht eigenmächtig durch die Re­gierung erfolgt, sondern in Abstimmung mit den Ländern sowie dem Österreichischen Gemeindebund und dem Österreichischen Städtebund; es war also eine einvernehm­liche Lösung.

Abschließend noch zur Änderung des Katastrophenfondsgesetzes, mit der Mittel für die Gemeinde Gasen freigegeben werden: Da sind wir uns alle einig. Was mich be­sonders freut, ist, dass nicht nur die Finanzierung des Anteils der Gemeinde, sondern bis zu einer Höhe von 2 Millionen Euro auch jene des Anteils des Landes übernommen


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