Die Reduktion der Bürokratie und die Ziele dieser Novelle wiederhole ich jetzt nicht. Worauf ich schon eingehen will, ist, dass man auch im Bereich der Zivildienstträger hie und da eine Schulung machen kann, und wenn das alle drei Jahre ist, dann ist das auch nicht wirklich ein Problem. Wir wissen ja, dass die gut ausgebildet sind. Alle drei Jahre könnte aber eine Person aus diesem Bereich doch zu einer Schulung gehen, ich glaube, dass jede Verbesserung wie auch da eine gute ist.
Übrigens wird auch beim Bundesheer und nicht nur im Zivildienst Politische Bildung unterrichtet. (Bundesrat Stögmüller: Ja, eh!)
Die Zivildienstorganisationen in den verschiedenen Ländern – sie wurden teilweise schon erwähnt: Rotes Kreuz, Samariterbund, die Krankenhäuser, Feuerwehr, Altenwohnheime oder Pflegeeinrichtungen, Caritas, Diakonie und so weiter und so fort – machen hervorragende Arbeit in Österreich. Ich glaube, sie sollten auch hier im Parlament einmal hervorgehoben werden und es sollte ihnen Dank gezollt werden. (Allgemeiner Beifall.)
Der österreichische Zivildienst ist ein Erfolgsmodell, wir werden in Europa um dieses Modell beneidet, zahlreiche Absolventen des Zivildienstes finden in diesen Bereichen ihren Brotberuf oder arbeiten anschließend ehrenamtlich. Ich glaube, so sollte es zum Wohle unseres Sozialsystems weitergehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
19.34
Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Weber. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Martin Weber (SPÖ, Steiermark): Werter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dieser Novelle zum Zivildienstgesetz haben wir heute schon sehr viel gehört, auch positive Zahlen. (Bundesrätin Mühlwerth: Es ist zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von jedem!) – Ich werde aber nicht wiederholen, was wir schon gehört haben.
Wir werden der Novelle zustimmen, das haben wir schon bekundet. Einen Wermutstropfen muss ich erwähnen, und zwar: Wenn man bei den Erläuterungen nachliest, heißt es da:
„Zudem sollen in Hinkunft Bescheide, die gegen Bestimmungen über die Anerkennung von Einrichtungen verstoßen, vom Bundesminister für Inneres aufgehoben werden können.“
Da stellt sich mir die Frage, warum das notwendig ist, wenn die Entscheidung doch ohnedies in der Zivildienstagentur erfolgt. Warum kann das nicht auch dort angesiedelt sein? In Summe ist es aber eine positive Novelle, eine Verbesserung eines guten Systems, darin sind wir uns alle einig.
Hervorheben möchte ich eine Einrichtung, in der Zivildiener in meiner südoststeirischen Heimat tätig sind. Ich bin im Bereichsfeuerwehrverband Radkersburg immer wieder auch als Bürgermeister in der Stadtgemeinde Mureck tätig, dort sind Zivildiener im Zivilschutzverband eingesetzt, ob es bei der Safety Tour der Kindersicherheitsolympiade ist, dort sind Zivildiener seit Jahren erfolgreich eingesetzt, oder im Landesaltenpflegeheim in Bad Radkersburg. Summa summarum wissen wir: Der Zivildienst ist ein österreichisches Erfolgsmodell, um das uns beinahe die ganze Welt beneidet. Mit dieser Novelle wird es verbessert, das ist grundsätzlich eine positive Geschichte, mit einem kleinen Wermutstropfen, mit dem wir aber leben werden. Wir werden daher dieser Novelle zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei BundesrätInnen von ÖVP und FPÖ.)
19.36
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