BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 139

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Wir planen den ersten Schritt im März, und dazu ist die Änderung dieser elf unter­schiedlichen Gesetze notwendig. Es gibt auch noch einen Plan zur Ausweitung: Mitte nächsten Jahres kommt dann die zweite Welle, und Ende des nächsten Jahres bezie­hungsweise am Beginn des übernächsten Jahres kommen die weiteren Services. – So werden wir uns da durcharbeiten.

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung dabei, dieses Projekt in dem Sinne voranzu­treiben, dass wir unsere Services als Staat in Richtung mehr Kundenfreundlichkeit für die Österreicherinnen und Österreicher verbessern. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

21.16

21.16.58


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Frau Bundesminister, vielen Dank.

Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Einstimmigkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

21.17.2116. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2018 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Bankwesengesetz, das Finanz­marktaufsichtsbehördengesetz, das Maklergesetz und das Versicherungsauf­sichtsgesetz geändert werden (Versicherungsvermittlungsnovelle 2018) (371 d.B. und 397 d.B. sowie 10076/BR d.B. und 10113/BR d.B.)


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Robert Seeber. Ich bitte um den Bericht.


21.17.37

Berichterstatter Robert Seeber: Hohes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalra­tes vom 12. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeord­nung 1994, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Maklergesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden, die Versiche­rungsvermittlungsnovelle 2018, zur Kenntnis bringen. (Vizepräsident Lindinger über­nimmt den Vorsitz.)

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18.12. mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Eva Prischl. Ich erteile ihr dieses.


21.18.36

Bundesrätin Eva Prischl (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Sehr ge­ehrte Zuseherinnen und Zuseher! Die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei wird der vorliegenden Versicherungsvermittlungsnovelle nicht zustimmen. Der Gesetzestext ist uns zu unbestimmt und nicht präzise genug, die Begutachtungsfrist war zu kurz, und


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite