BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 141

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renz für den Kunden, und es wird auf der anderen Seite auch Vertrauen und Qualität geschaffen, indem es eben Verpflichtungen zu Beratungen und auch regelmäßige Fort­bildungen gibt. Liebe Kollegin, du hast gesagt, das ist zu unbestimmt, aber diese Fort­bildungsvorschriften gibt es. Es wird auch dafür gesorgt, dass Versicherungsvermittler, auch solche, die auf Provisionsbasis arbeiten – das ist, glaube ich, auch ein wichtiger Punkt –, primär im Interesse der Kunden arbeiten und nicht honorar- und provisionsba­sierte Interessen verfolgen können. Dadurch werden auch potenzielle Interessenkon­flikte, die es vielleicht gibt, von vornherein ausgeschlossen.

Diese Umsetzung der Richtlinie bringt also allen etwas: eine Steigerung der Qualität, der Beratungsqualität auf der einen Seite – davon profitieren die Kunden –; zum ande­ren profitieren aber auch die Versicherungsvermittler, weil sie sich vom unqualifizierten und unlauteren Wettbewerber abgrenzen können. Ich glaube also, dass man dieser Novelle durchaus zustimmen kann. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

21.24


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Bernhard Rösch. Ich erteile ihm dieses. (Bundesrätin Mühlwerth – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Bundesrates Rösch –: Kurz! – Bundesrat Rösch: Der ist nicht mehr da! – Heiterkeit.)


21.24.09

Bundesrat Ing. Bernhard Rösch (FPÖ, Wien): Sehr geehrtes Präsidium! Werte Frau Minister! Ja, ich verstehe die SPÖ nicht (Bundesrat Weber: Das ist aber ganz was Neues! Du musst uns zuhören!), dass sie das nicht versteht. Hättet ihr vorher etwas gesagt, hätten wir es euch erklärt. Ihr hättet euch auch bei den Beamten darüber infor­mieren können, die waren sehr kompetent und haben umfangreich Auskunft gegeben. Die haben nämlich genau zu diesen Punkten, die ihr nicht verstanden habt, gesagt, wo die stehen und wie man sie verstehen soll.

Und dass es sich hier um eine EU-Richtlinie handelt, die wir damit umsetzen – na no na. Ihr habt, wenn hier irgendeine EU-Richtlinie bekrittelt worden ist, immer gesagt: Na wie kann man nur! – Jetzt habt ihr hier eine EU-Richtlinie, die der Qualität dient, die Maklern und Agenturen und Kleinvermittlern und Fachvermittlern praktisch Wettbe­werbsleitschienen gibt, innerhalb derer sie sich bewegen müssen, die lebenslanges Lernen vorsieht – was wir hier alle fordern, damit wir dort, wo wir hingehen und beraten werden, immer die besten Köpfe gegenübersitzen haben –, in der auch die 15 Stunden niedergeschrieben sind und dass diese 50 : 50 zwischen den Versicherungsbedingun­gen und dem, was auf dem Markt geboten wird, aufgeteilt sind und in der auch geregelt ist, was kann die Versicherung machen und was macht zum Beispiel dann ein externer Berater.

Das ist alles da drinnen gestanden. Ihr habt es nicht verstanden. Warum fragt ihr nicht vorher? Dann hätten wir es euch erklärt, denn es ist nämlich so wichtig, dass das jetzt auch kommt. Im Exklusivvertrieb bei den Versicherungen haben wir es ja schon um­gesetzt, und da weiß ich, dass ihr ja dafür wart, nämlich genau für das Gleiche. Beim Exklusivvertrieb habt ihr damals gesagt – daran kann ich mich noch erinnern, das war vor eineinhalb Jahren –, das muss so sein; und wir haben auch gesagt, ja, das soll so sein. So, und jetzt kommen wir zu den Maklern und so weiter, ziehen da nach, und ihr sagt ganz einfach, da soll es nicht sein.

Es ist deswegen so wesentlich, weil es oft auch um Anlageprodukte, Versicherungs­produkte und andere Finanzprodukte geht, in die Kleinsparer ihr mühsam erspartes Geld investieren, und wenn dort die Leute nicht ordentlich ausgebildet sind und wenn dort nicht wirklich Konsumentenschutz in bester Form mitspielt, dann haben wir das riesige Problem, dass die Leute, die bis zur Pension gespart haben, dann oft vor dem Nichts stehen. Und wenn ihr das unterstützt, dann kann ich nur sagen, ich verstehe


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