BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 142

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euch nicht. Wenn es nur um Fundamentalopposition geht, dann verstehe ich das in diesem Punkt auch nicht.

Wir jedenfalls werden da zustimmen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

21.27


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr.in Margarete Schramböck. Ich erteile ihr dieses.


21.27.19

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder des Bundesrates! Ja, es handelt sich um die Umsetzung einer Richtlinie der EU, der Versicherungsvertriebs­richtlinie. Diese wird umgesetzt, und es sollen damit zwei Dinge erreicht werden: auf der einen Seite Konsumenten zu schützen, Einzelne zu schützen, für sie Klarheit zu schaffen und mehr Qualität zu schaffen, aber auf der anderen Seite auch, Gold Plating zu vermeiden. Darum haben wir nicht noch etwas und noch etwas hinaufgepackt, wie es hier auch zusätzlich gefordert wurde. Das ist nicht unsere Vorgehensweise. Wir haben uns zum Thema Gold Plating committet, nicht noch auf europäische Verordnun­gen in großem Maße etwas aufzudoppeln.

Der Vorschlag, der jetzt vorliegt, hat mehrere wesentliche Inhalte, die für die Konsu­menten Verbesserungen bringen. Das eine ist eine strengere Trennung der Versiche­rungsmakler und der Versicherungsagenten – wir haben es bereits gehört –, und diese Statusklarheit gibt natürlich auch mehr Sicherheit, wenn es um die Frage geht: Bei wem bin ich überhaupt? Bin ich bei einem Vertreter eines größeren Versicherungsun­ternehmens oder bei jemandem, der mich unabhängig über die unterschiedlichsten Produkte der verschiedensten Anbieter berät?

Was auch noch ganz wichtig ist, ist die regelmäßige Fortbildung. Das ist mir sehr, sehr wichtig, und so haben wir das auch entsprechend umgesetzt und auch festgelegt. Überhaupt erstmals ist auch das Thema Internetvertrieb ausdrücklich erfasst.

Zur Vermeidung von Missständen im Bereich der Versicherungsanlageprodukte gibt es in diesem Vorschlag auch erweiterte Strafsanktionen. Das grenzüberschreitende Tätig­werden wird ebenso geregelt, und Mechanismen zum Informationsaustausch werden vorgesehen.

Transparenz, Qualität, Statusklarheit, Fortbildung – das sind die wesentlichen Punkte dieses Vorschlags, und deshalb bitte ich Sie hier auch um Unterstützung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

21.29

21.29.20


Vizepräsident Ewald Lindinger: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

21.29.4717. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird – WKG-Novel­le 2018 (506/A und 470 d.B. sowie 10077/BR d.B. und 10114/BR d.B.)


 


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