*****
(Weitere schriftliche Mitteilungen siehe 887. Sitzung des Bundesrates.)
*****
Vizepräsident Ewald Lindinger: Eingelangt und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Vizepräsident Ewald Lindinger: Es liegen Einwendungen gegen die Tagesordnung vor.
Hierüber wird eine Debatte verlangt. Gemäß § 39 Abs. 1 der Geschäftsordnung beschränke ich die Redezeit eines jeden Redners in dieser Debatte auf 5 Minuten.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat David Stögmüller. – Bitte.
Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Grüß Gott, Frau Ministerin Hartinger-Klein! Wir Grüne erheben heute Einwendungen gegen die Tagesordnung, und diese beziehen sich auf den Tagesordnungspunkt 13. Es geht um das Bundes-Verfassungsgesetz, der Artikel 12 der Bundesverfassung soll geändert werden. Dieser Artikel regelt die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern.
Ein Punkt, der heute beschlossen werden soll, ist unter anderem die Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe. Auf die inhaltliche Kritik dieser Gesetzesnovelle will ich jetzt gar nicht eingehen, sondern vielmehr auf das Prozedere hinsichtlich der Vorgangsweise.
Mir geht es heute um das Grundlegende, um die Wertschätzung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament und auch dem Bundesrat. Der Bundesrat steht immer wieder in der Kritik: Wofür brauchen wir ihn? Was bringt er überhaupt, er kann nur ein Veto einlegen, er kann eh nichts tun?! – Diese Fragen muss man sich im Bundesrat auch manchmal stellen, wenn solche Änderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes wie jene des Artikel 12, die vorgestern ohne irgendeine Debatte durch den Ausschuss geschleust worden ist, vorgenommen werden.
Ich möchte schon daran erinnern, dass der Bundesrat die Länderkammer dieser Republik ist. Er diskutiert und vertritt die Interessen der Bundesländer und entscheidet für die Bundesländer, welche Gesetze, welche nationalen Gesetze für sie gut oder nicht gut sind. Ein Gesetz, mit dem die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern verschoben werden – und das bei einem so umstrittenen Punkt wie der Kinder- und Jugendhilfe, der heute ansteht, bei dem es überhaupt keine Vorteile bringt, dass die Kompetenzen zu den Ländern wandern –, bei dessen Diskussion nicht einmal ein Vertreter der Regierung anwesend war, es kein Hearing von Expertinnen und Experten
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite