gegeben hat und wir als Bundesrat uns nicht intensiver mit dem Thema auseinandergesetzt haben, jetzt einfach durchzuwinken, ist für uns inakzeptabel. Ich bin davon überzeugt, dass der Bundesrat eine gute und wichtige Institution ist, als Zukunftskammer, als Europakammer und eben auch – und das ist unsere verfassungsrechtliche Verantwortung – als Länderkammer.
Wir haben schon bei der Angelobung die stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze geschworen. Gerade bei diesem Gesetz kommt dem Bundesrat eine besondere verfassungsrechtliche Bedeutung zu; definitiv mehr, als dem Nationalrat eigentlich zukommen würde, denn es geht dabei um eine Verschiebung von Kompetenzen in die Länder.
Und ganz ehrlich: Das Vorgehen im Ausschuss war eine Farce, nämlich ohne Vertreter der Bundesregierung, nur mit einem Beamten über eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes zu diskutieren, bei dem wir als Bundesrat wirklich einmal mitreden könnten, das wir wirklich auch einmal diskutieren könnten, ja, ablehnen könnten oder sagen könnten: Okay, das ist ein gutes Gesetz, dem stimmen wir zu! Da aber nur einen Beamten reinzusetzen, um zu diskutieren, ohne politische Aussage, obwohl wir wissen, dass in dieser Bundesregierung politische Aussagen wichtiger sind als irgendwelche empirischen Aussagen, also dazu muss ich sagen, ich würde darüber gerne auch politisch diskutieren.
Deswegen fordere ich als Einwender die werten Kolleginnen und Kollegen hier im Bundesrat auf, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Den diesbezüglichen Geschäftsordnungsantrag habe ich schon eingebracht, nämlich um den zuständigen Ausschuss erneut mit der Vorberatung und einem Hearing von Expertinnen und Experten, auch bei Anwesenheit der zuständigen Minister, das wären Moser als Justizminister und Bogner-Strauß als Jugendministerin, zu betrauen – ein geeignetes Prozedere, das ein derartiges Gesetz auch wirklich verdient und wodurch auch der Bundesrat wertgeschätzt wird.
Ich kann dieser Tagesordnung leider nicht zustimmen. Ich würde es gut finden, würdet ihr einem erneuten Betrauen des Ausschusses mit dieser Angelegenheit zustimmen. – Danke. (Beifall der Bundesrätin Dziedzic.)
9.08
Vizepräsident Ewald Lindinger: Gibt es dazu weitere Wortmeldungen? (Bundesrat Bader hebt die Hand.) – Bitte.
Bundesrat Karl Bader (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann die Einwendungen gegen die Tagesordnung des Kollegen Stögmüller in keiner Weise nachvollziehen. Es hat genauso wie bei anderen Gesetzen auch bei dieser Gesetzesvorlage die klaren Verfahrensabläufe gegeben. Gerade bei diesem Gesetz hat es bereits im Vorfeld, vor Befassung des Bundesrates, Diskussionen gegeben, es hat Gespräche zwischen der Bundesregierung, dem Vertreter der Regierung auf der einen Seite und den Ländervertretern auf der anderen Seite gegeben, und es ist gerade bei diesem Tagesordnungspunkt, bei dem es um die Kinder- und Jugendhilfe geht, auch sehr, sehr genau hingeschaut worden.
Es ist auch mit den Fraktionen klar geregelt worden, dass entsprechende Maßnahmen gesetzt werden und diese Kinder- und Jugendhilfe erst dann in die Länderkompetenz übertragen wird, wenn diese angesprochene und ausgehandelte 15a-Vereinbarung rechtskräftig ist. Daher sehe ich keine Gefahren, ich sehe auch in keiner Weise irgendeine Diskreditierung des Bundesrates; so viel Selbstwertgefühl habe ich, haben
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