BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 32

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Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Korinna Schumann. Ich erteile ihr dieses.


9.45.03

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien): Wertes Präsidium! Werte Frau Bun­desministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Dieses völlig fälschlich als Reformvorhaben verkaufte vorliegende Sozialversiche­rungs-Organisationsgesetz stellt einen schweren Schlag gegen die Versorgung der Versicherten dar. Mühsam, mit viel Mühe haben sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer das Sozialversicherungsgesetz erkämpft. Das ist nicht geschenkt worden. Da hat kein Arbeitgeber gesagt: Super, wir machen euch jetzt ein Sozial­versicherungs­gesetz! – Mitnichten! Es ist mühsam und schwer erkämpft worden. Und heute wird mit diesem Gesetz die Selbstverwaltung zu Grabe getragen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

Wir sind jetzt an dem Punkt angelangt, Danke zu sagen, weil dieser Herbst gezeigt hat, wie toll, mit wie viel Engagement die Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die Per­sonalvertreterinnen und Personalvertreter arbeiten. Dafür ist hier Danke zu sagen. Es gab Tausende von Betriebsversammlungen. Sie haben sich für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingesetzt, und darauf kann man stolz sein. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

Mit diesem Gesetz wird die Selbstverwaltung zu Grabe getragen. Durch das vorlie­gende Gesetz erhält die Arbeitgeberseite die Mehrheit in den Gremien der neuen Gesundheitskasse. Der Vorsitz wurde für die Wirtschaft gleich für die ersten 15 Monate fix festgeschrieben. Das ist eindeutig eine Machtverschiebung hin zur Wirtschaft. – Na dann, die Wirtschaft hat sich mithilfe dieser Bundesregierung wieder durchgesetzt. (Bundesrat Seeber: Die Wirtschaft sind wir alle! – Zwischenruf bei der FPÖ.)

Von vielen unabhängigen Experten wurde klar festgestellt, dass es sich bei diesem Gesetz um eindeutige Verletzungen von Verfassungsrecht handelt. Auch das ist der Bundesregierung gleichgültig, Hauptsache: durchziehen und ja keine sozialpartner­schaftlichen und echten Verhandlungen.

Die märchenartige Versprechung von der Patientenmilliarde hat sich als Luftballon erwiesen. Längst ist diesem verbalen Luftballon die Luft ausgegangen, und niemand in dieser Republik, übrigens auch nicht der Rechnungshof, glaubt mehr daran, dass diese Milliarde für die Patientinnen und Patienten wirklich zur Verfügung stehen wird. Im Gegenteil: Die Regierung spart bei den MitarbeiterInnen der Österreichischen Gesund­heitskasse ein. 30 Prozent weniger BearbeiterInnen in den nächsten Jahren, das sind 6 000 Arbeitsplätze. Was das für die Bearbeitungsdauer, für die Auszahlung des Krankengeldes, des Kinderbetreuungsgeldes, für die Serviceleistung bedeutet, kann man sich ja leicht vorstellen. Gespart wird aber sicher nicht bei den Leitungsfunktionen.

Was wird man machen, wenn man nicht den gewünschten Einsparungserfolg erzielt? – Es kann dann ja nur zu Leistungskürzungen und zur Einführung von Selbstbehalten kommen.

Innerhalb eines Dreivierteljahres soll diese Reform über die Bühne gehen. Eine Kas­senzentralisierung in diesem Ausmaß – sie betrifft 7,1 Millionen Versicherte – soll innerhalb eines Dreivierteljahres durchgepeitscht werden! Das entspricht einem Jah­resumsatz von 13,5 Milliarden Euro, das ist mehr als der Umsatz der gesamten Voest-


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