heute zum Thema Bundesbezügegesetz unterhalten und dieses auch beschließen werden, und im Hinblick auf das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz, habe ich ein bisschen über die erfolgte Debatte im Nationalrat recherchiert. In dieser Debatte ist über den Inhalt dieser beiden Gesetze eigentlich relativ wenig gesprochen worden, viele andere Dinge wurden in die Debatte eingebracht.
Ich möchte aber trotzdem auf das Wesentliche zu sprechen kommen. Es ist ja so, dass wir hier im Parlament immer wieder Gesetze beschließen, die im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sind. Bei diesen beiden Gesetzen könnte man meinen, da geht es nicht vordergründig um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, weil es eben Beschlüsse sind, die unsere Arbeit verbessern sollen; aber dadurch wird natürlich auch ein Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen.
Wir haben als Parlamentarierinnen und Parlamentarier eine Aufgabe übernommen und wollen diese Aufgabe auch gut umsetzen; daher ist im Bundesbezügegesetz eine Entschädigungszahlung für Sonderveranstaltungen, für Sonderausschüsse vorgesehen, gerade was die Untersuchungsausschüsse betrifft, sowohl für den Nationalrat als auch für den Bundesrat.
Das Wesentliche ist – das möchte ich jetzt ganz besonders ansprechen – das Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz. Die Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat haben ja parlamentarische MitarbeiterInnen, die deren Arbeit unterstützen, sie quasi durchtragen, recherchieren und verschiedene andere Aufgaben für die Parlamentarier übernehmen. Solch eine Regelung gibt es für den Bundesrat nicht. Jetzt gibt es hier einen ersten Schritt, und als solchen verstehe ich ihn und so wollen wir – ich glaube, auch in eurem Namen sprechen zu können – ihn auch verstehen, weil ab jetzt die Fraktionsobleute hier im Bundesrat einen parlamentarischen Mitarbeiter, eine parlamentarische Mitarbeiterin zur Seite gestellt bekommen, die unsere Arbeit entsprechend begleiten und auch die Qualität unserer Arbeit stärken sollen, was natürlich schlussendlich den Wählerinnen und Wählern, den Bürgerinnen und Bürgern draußen zugutekommt. Daher sehe ich das positiv. (Allgemeiner Beifall.)
Ich freue mich, dass es hier auch fraktionsübergreifend Zustimmung geben wird. Ich denke, dass wir an den nächsten Schritten gemeinsam weiterarbeiten werden. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei BundesrätInnen der SPÖ.)
14.25
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Grimling. – Bitte.
Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Wie Kollege Bader schon gesagt hat, enthalten die beiden vorliegenden Gesetzesvorhaben Klarstellungen und Verbesserungen hinsichtlich des parlamentarischen Aufwands für bestimmte Funktionen von MandatarInnen und deren MitarbeiterInnen.
Vorsitzende und Mitglieder von Untersuchungsausschüssen haben einen wesentlichen Mehraufwand gegenüber anderen Mitgliedern des Nationalrates. Untersuchungsausschüsse tagen oft mehrmals pro Woche, daher sollen die An- und Rückreisen, einschließlich Nächtigungen, gesondert vergütet werden. Ferner sollen auch Reisen zu besonderen parlamentarischen Terminen vergütet werden. Es kann sich dabei etwa um jährlich wiederkehrende Gedenkveranstaltungen des Parlaments, von der Parlamentsdirektion organisierte Aussprachen, internationale Termine, Termine der Demokratiewerkstatt oder von der Parlamentsdirektion organisierte und durchgeführte Fort-
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