BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 107

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zeichnet sich der Bundesrat ja durch besondere Kompetenz und auch Aktivität aus. Ich möchte allen Fraktionen danken, dass das wirklich mit so einer Gewissenhaftigkeit wahrgenommen und betrieben wird.

Wir haben keine parlamentarischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und arbeiten hier sehr oft noch neben einem weiteren Beruf – quasi nicht hauptberuflich, wie das eben sehr viele Nationalratsabgeordnete tun –, das heißt, wir müssen eigentlich alles alleine machen. Da gibt es also sicherlich noch sehr viel Optimierungspotenzial. Allein wenn man sich die derzeitigen Kompetenzen vor Augen führt, ist zu erkennen, dass da noch einiges zu tun ist.

Kollegin Grimling hat es schon angesprochen: Unser Fraktionschef Reinhard Todt hat schon vor vielen Jahren sehr weitgehende Reformvorschläge unterbreitet – und heute wird ein Schritt in Richtung Umsetzung gemacht. Es müssen aber noch weitere Schritte folgen, genauso wie auch generelle Reformüberlegungen in Richtung eines optimierten föderalen Bundesstaates mit einem gestärkten Zweikammersystem folgen und in die Tat umgesetzt werden müssen.

Wir stehen ja kurz vor Weihnachten, und daher wird man sich ja auch noch etwas wünschen dürfen, nämlich verbesserte Arbeitsbedingungen für uns Bundesrätinnen und Bundesräte. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein wunderschönes Weih­nachts­fest und alles erdenklich Gute – vor allem Gesundheit – für 2019. (Allgemeiner Beifall.)

14.37

14.37.48


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Einstimmigkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. De­zember 2018 betreffend ein Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlaments­mitarbeiter­gesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Einstimmigkeit. Der Antrag ist somit ange­nom­men.

14.38.3413. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des B. G. Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925, das Bun­desverfassungsgesetz betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäfts­führung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, das Bundesforstegesetz 1996, das Datenschutzgesetz, das Bundesgesetzblattgesetz, das Niederlas­sungs- und Aufenthaltsgesetz und das Bundesgesetz über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen geändert werden (301 d.B. und 463 d.B. sowie 10104/BR d.B.)


 


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