BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 108

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Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zu Punkt 13 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Martin Preineder. Ich bitte um den Bericht.


14.38.48

Berichterstatter Martin Preineder: Hoher Bundesrat! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz, das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des Bun­degesetzblatts Nummer 368 vom Jahre 1925, das Bundesverfassungsgesetz betref­fend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landes­regierungen außer Wien, das Bundesforstegesetz 1996, das Datenschutzgesetz, das Bundesgesetzblattgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Bun­des­gesetz über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen ge­än­dert werden.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragsstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für den Bericht.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat David Stögmüller. Ich erteile es ihm. (Bundesrätin Mühlwerth: Den gönne ich mir jetzt nicht!)


14.40.15

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Wertes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute beschließen wir ein völlig unausgegorenes Gesetz zur Kompetenzverschiebung zwischen Bund und Län­dern. Ich sage Ihnen auch gerne, warum ich es unausgegoren finde: Ich halte es für unausgegoren, weil die bekanntermaßen großen Brocken gemäß Artikel 12 des Bundes-Verfassungsgesetzes, wie zum Beispiel das Elektrizitätswesen, das Krankenanstaltenwesen oder die Sozialhilfe, ausgespart worden sind.

Heute wird beschlossen, dass die Kompetenzen für Pflanzenschutz, Bodenreform, natürliche Heilvorkommen und Kuranstalten an die Länder übertragen werden sollen, und auch die Kompetenz für die Säuglings- und Jugendfürsorge soll den Ländern übertragen werden. Manche Kompetenzen werden an den Bund vergeben, aber die Übertragung der Säuglings- und Jugendfürsorge an die Länder ist genau der Grund dafür, dass wir Grüne heute dieses Gesetz kritisieren und es ablehnen werden.

Es gibt aktuell ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013. Dieses Kinder- und Jugendhilfegesetz wurde über Jahrzehnte hinweg hart erkämpft. Im Jahr 2008 wurde durch den Mord am 17 Monate alten Luca eine Diskussion ausgelöst. Er starb nach einer qualvollen Misshandlung; dazumal lautete das Urteil: schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen mit Todesfolge. Danach gab es eine Novellierung des damaligen Jugendwohlfahrtsgesetzes 1989. 2013 ist dann endlich – wieder aufgrund eines schwerwiegenden Falls – ein bundeseinheitliches Gesetz geschaffen worden.

2013 gab es auch wieder einen furchtbaren Anlass, damals kam durch Mängel in der behördlichen Kooperation über die Bundesländergrenzen hinweg ein Kind zu Tode. Dass so etwas aufgrund des Kirchturmdenkens der Behörden passiert, wollen wir alle hier herinnen nicht, diesbezüglich bin ich mir ganz sicher – ganz im Gegenteil: eigent-


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