BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 123

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Was mir wichtig dabei ist, ist, dass all jene hier gelobt werden und ihnen Dank ausgesprochen wird, die dann die Wahl tatsächlich durchführen, insbesondere die Wahlbeisitzer, insbesondere die Ehrenamtlichen, insbesondere die Behörden und die Beamten, die doch sehr viel Zeit investieren müssen, zum Beispiel Wahlzettel vor­bereiten müssen, Wahlzettel drucken müssen, Briefwahlkarten vorbereiten und ver­schicken müssen und eben dafür Sorge tragen müssen, dass die Wahlen rechts­konform durchgeführt werden. – Danke dafür.

Zudem hoffe ich, dass in den anderen EU-Staaten natürlich auch in hohem Maße vom Wahlrecht Gebrauch gemacht wird. Es ist eine gesamteuropäische Wahl, und da denke ich, dass es sehr wichtig ist, dass in allen Ländern eine hohe Wahlbeteiligung gegeben ist. Negativ war leider beim letzten Mal, dass es Länder gegeben hat, in denen die Wahlbeteiligung bei lediglich 20 Prozent gelegen ist. Das ist schade, weil da doch ein gesamteuropäisches Ziel erreicht werden sollte und doch irgendwie der Gesamtwille der europäischen Bevölkerung, der EU-Bevölkerung, zum Ausdruck kommen soll.

Abschließend: Von uns gibt es natürlich Zustimmung. Ich hoffe, dass sehr, sehr viele vom Wahlrecht Gebrauch machen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie der Bundesräte Koller, Weber und Stögmüller.)

15.37

15.37.56


Vizepräsident Ewald Lindinger: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Der gegenständliche Beschluss bedarf nach Art. 23i Abs. 4 B-VG in Verbindung mit Art. 50 Abs. 4 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von min­destens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem gegenständlichen Beschluss gemäß Art. 23i Abs. 4 B-VG in Verbindung mit Art. 50 Abs. 4 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das passiert einhellig. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

15.39.1515. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2018 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, die 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulunter­richtsgesetz, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Pflicht­schulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schul­zeit­gesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Privatschul­gesetz, das Hochschulgesetz 2005 und das BIFIE-Gesetz 2008 geändert werden (Pädagogikpaket 2018) (373 d.B. und 450 d.B. sowie 10100/BR d.B.)


Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.

 


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