BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 192

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auch einen Kündigungsschutz für Studierende festgeschrieben hätte. Das passiert mit diesem Gesetz leider nicht, ganz im Gegenteil.

Man muss da wirklich unterscheiden. Bei den bisherigen gemeinnützigen Heimträgern beträgt eine Monatsmiete derzeit um die 300 Euro. Das ist also wirklich ein eklatanter Unterschied; das macht für die Studierenden wirklich etwas aus. Zu einer Kosten­deckung, die man sich natürlich hätte überlegen können, kommt es nun nicht. Durch den Wegfall der Förderungen für die Anbieter von gemeinnützigen Unterkünften wird aus meiner Sicht die freie Miete eigentlich beflügelt und die Studierenden werden zu ganz normalen Kunden. Wie gesagt, was wir uns von diesem Gesetz erwartet hätten, wären ein Preisschutz und ein Kündigungsschutz für die Studierenden gewesen.

Ein weiterer Punkt, der uns sauer aufstößt, ist, dass mit diesem Studentenheimgesetz ein wesentliches Element maßgeblich erschwert wird, nämlich die Mitbestimmung der BewohnerInnen in diesen Unterkünften, also die Mitbestimmung bei der Wahl der Heimvertretung, der Organisation von Schlichtungsausschüssen et cetera durch die Studierenden. Das wird erschwert und es gibt auch unrealistische Hürden, die einge­baut werden.

Alles in allem heißt das, dass für Studierende, deren Eltern nicht reich sind, das Studieren in mehrfacher Weise schwieriger wird, wodurch auch die soziale Selektion forciert wird. Deshalb möchten wir als Fraktion diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller.)

20.00


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Marianne Hackl zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.


20.00.47

Bundesrätin Marianne Hackl (ÖVP, Burgenland): Geschätztes Präsidium! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Viele von uns waren sicher schon in einem Studentenwohnheim, auch ich habe in meiner Jugend einen Teil meiner Zeit dort verbracht. Wir wissen, wie prägend das für unser weiteres Leben ist. Wir werden das nie vergessen. Die Bildung und die Eigenständigkeit werden sehr positiv ausgeprägt. Durch die Schaffung von Studentenwohnheimen an den Studien­standorten in Österreich ist es in den letzten Jahren gelungen, gerade jungen Men­schen den Weg zur Bildung zu ermöglichen.

Das bisherige Studentenheimgesetz stammte im Wesentlichen aus dem Jahre 1986. Die Bundesregierung hat nun reagiert, denn seit 1986 hat sich schon sehr viel verändert. Die Mobilität der Studenten beispielsweise ist wesentlich größer geworden, Stichwort Erasmus. Die Studienzeiten sind auch kürzer und es wird flexibler hin und her gewechselt; das heißt, man kann sich entscheiden, in dem einen Bundesland den Bachelor zu machen und in einem anderen den Master.

Dafür braucht man aber auch Flexibilität in den vertraglichen Regelungen, die eben dieses neue Studentenheimgesetz garantiert. Es wird Rechtssicherheit für mehr als 33 000 Heimbewohner in knapp 300 Studentenheimen geschaffen, denn einige Ver­träge fielen weder ins Mietrechtsgesetz noch ins Studentenheimgesetz. Diese Grau­zone wird also nun ausgeräumt. Sehr wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen den gemeinnützigen und den privaten Heimbetreibern, denn das bringt eine gewisse Genauigkeit in dieses Gesetz hinein.

Bundesminister Faßmann hat auf Grundlage eines umfangreichen Konsenspapiers von Studierenden und Heimträgern, also unter Einbindung aller Beteiligten eine richtige Richtung für die Bildung der jungen Frauen und Männer, die unsere Zukunft in Öster-


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