BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 193

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reich sind, eingeschlagen. Dafür kann ich nur Danke sagen. Unsere Fraktion wird zustimmen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

20.03


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster ist Herr Bundesrat Gerd Krusche zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.


20.03.36

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Keine Angst, ich werde die Eckpfeiler und Inhalte dieses Gesetzes nun nicht mehr wiederholen, das hat meine Vorrednerin bereits in hervorragender Weise ausgeführt. Ich habe allerdings bei der Erstrednerin, Frau Gruber-Pruner, sehr aufmerksam zugehört und zu verstehen versucht, warum ihr dieses Gesetz ablehnt.

Ich bin draufgekommen: Ihr lehnt es eigentlich deswegen ab, weil irgendetwas nicht drinnen steht. Nicht das, was im Gesetz steht, ist störend, sondern das, was nicht drinnen steht, nämlich irgendeine Mietpreisdeckelung. So, wie ich das verstanden habe, ist das aber nicht Gegenstand dieses Gesetzes. Das Abschaffen der Bundes­förderung ist ja nicht Teil dieses Gesetzes, weil die schon seit 2010 in Kraft ist.

Ich kenne ein relativ probates Mittel, um die Heimpreise niedrig zu halten. In meiner Stadt, in Leoben, haben gerade viele Anbieter auf den Markt gedrängt, weswegen das Angebot einfach so groß ist und wir nun Preise für Studentenzimmer haben, die unter 200 Euro liegen. (Zwischenruf der Bundesrätin Hahn.)

Wenn es nun Rechtssicherheit für alle Beteiligten gibt, ist das vielleicht auch eine Motivation, zusätzliche Heime zu errichten, wodurch der Preisdruck auch entschärft wird. Es ist schon klar, dass bei einer Miete von 700 Euro normalerweise keiner in ein Studentenheim geht.

Meiner Meinung nach ist das – wie gesagt – aber eigentlich nicht Thema dieses Ge­setzes. Das Gesetz beseitigt Unklarheiten und ist somit zu befürworten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

20.05


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Kollege Stögmüller, bitte. (Bundesrat Stögmüller – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich habe mich zuerst gemeldet!)


20.05.55

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Ich möchte auch zu diesem aus unserer Sicht eher wenig erfreulichen Gesetz sprechen. Mit dem Studenten­heim­gesetz hatte man sich eigentlich eh einen Gesetzestext ausgesucht, der einiges an Korrekturbedarf gehabt hätte – so weit, so gut. Nach Korrekturen hätte nämlich dieses Gesetz endlich einmal auch wirklich den Namen Gesetz verdient gehabt.

Problematisch ist jener Teil, wonach es erst ab 30 HeimbewohnerInnen rechtlich möglich ist, eine Heimvertretung zu wählen. Eine solche Vertretung ermöglicht nicht nur die Teilhabe der BewohnerInnen, sondern würde auch im Falle eines Problems den HausbesitzerInnen zugutekommen, denn der Dialog muss ja vor allem bei Vertragsparteien immer im Vordergrund stehen. Mit diesem Gesetz allerdings wird es den Eigentümern ermöglicht, genau dieses Recht zu verwehren. Das würde also unse­ren demokratischen Anspruch verfehlen.

 


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