BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 194

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Die andere Sache ist, dass Wohnen nicht nur für Studierende aktuell immer teurer wird. Gerade meist prekär lebende Menschen und Studierende bekommen diese Realität immer öfter zu spüren. Obwohl sie die Tendenzen der steigenden Preise kennt, kümmert sich die Bundesregierung unserer Meinung nach nicht um diesen Teil der Gesellschaft. Wozu soll das führen? – Zu mehr prekär lebenden Menschen. Das Sicherheitsgefühl der Menschen wird sich dadurch auch nicht erhöhen – im Gegenteil!

Die Bundesregierung sollte endlich anfangen, den Spaltungstendenzen in unserer Gesellschaft aktiv entgegenzuwirken, und das hat auch etwas mit Wohnen und für StudentInnen etwas mit Studierendenwohnungen zu tun. Man soll sich dafür nicht in die unsichtbaren Hände der Märkte begeben. Deswegen werden wir diesem Gesetz heute nicht zustimmen.

20.07


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen von Bundes­rätIn­nen liegen dazu nicht vor.

Der Herr Bundesminister gelangt nun zu Wort. – Bitte schön.


20.07.49

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Angesichts der fortgeschrittenen Zeit wollte ich die Diskussion nicht in die Länge treiben, aber, Herr Stögmüller, Sie verlangen von mir abermals eine Richtigstellung.

Sie, Herr Krusche, haben das sehr gut erklärt: Es geht um ein Gesetz und nicht um die anderen Dinge, die nicht im Gesetz stehen. Die Frage der Verteuerung des Wohn­raums, welche durch eine zu geringe Wohnbauleistung in den letzten Jahren und eine deutliche demografische Steigerung bedingt ist, ist eine Sache, ist ein Faktum, aber das hat nichts mit diesem Gesetz zu tun.

Herr Stögmüller und auch Frau Gruber-Pruner, ich möchte betonen, wir haben den Diskussionsprozess nicht alleine, nicht autistisch im Haus durchgeführt, sondern haben das mit der Bundes-ÖH, die, glaube ich, von der VSStÖ getragen wird, durchgeführt. (Bundesrat Stögmüller: Gras!) Wir sind zu einem Konsens gekommen und haben das in einer gemeinsamen Pressekonferenz vorgestellt. Ich sage daher ganz offen: Ich bin verwundert, dass hier nun gar kein breiter Konsens entsteht, weil es letztlich ein breiter Konsens der Verhandlungspartner war.

Gerade im Bereich des Kündigungsschutzes bringt dieses Gesetz einen ganz klaren Fortschritt, weil die Kündigungsgründe taxativ aufgezählt werden. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Es müssen ganz gewichtige Gründe sein, damit es zu einer Kündigung kommen kann.

Das Gesetz ist in der Tat – Herr Krusche, Sie haben das sehr schön dargestellt – ein Fortschritt für die Studierenden. Es schafft mehr Rechtssicherheit für das Wohnen und auch eine Klarheit im Bereich des studentischen Wohnens. Ich kann abermals nur werben und um Aufklärung bitten, denn das Gesetz ist ein Fortschritt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

20.09


20.09.42

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.

 


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