BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 200

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druckend –, zufällig draufgekommen bin, dass das heute meine hundertste Bundes­ratssitzung ist. (Beifall und Oh-Rufe bei FPÖ und ÖVP. – Bundesrat Bader: Wo sind wir eingeladen?!)

Vor den Weihnachtswünschen darf ich allen vier, die heute ausscheiden, das Beste in ihrem weiteren politischen, privaten und beruflichen Leben wünschen, viel Gesundheit! Ich bin mir ganz sicher, dass ihr alle die Qualität des Bundesrates mit seiner – das haben wir ja heute auch schon gehört – gelebten Kollegialität und überwiegend sach­lichen Diskussionskultur weitertragen werdet. Einzelne Ausreißer – wie Kollegen Weber heute – verkraften wir schon (Bundesrat Weber: Na geh, geh, geh! Wer im Glashaus sitzt ...! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ); das haben vielleicht sogar wir schon einmal gehabt – wie auch immer! (Heiterkeit und Oh-Rufe bei der SPÖ.) Ihr, da bin ich mir sicher, werdet als Botschafter des Bundesrates in euren Regionen, in eurem Umfeld tätig sein und somit auch weiterhin einen wertvollen Beitrag für dieses Haus leisten.

Jetzt zum Abschluss – welch eine Überraschung! – wünsche ich allen noch ein frohes Weihnachtsfest sowie ein gutes und erfolgreiches neues Jahr 2019. Ich hoffe, dass wir alle im Bundesrat Verbleibenden uns in alter Frische und mit viel Kraft und Elan im neuen Jahr wiedersehen. – Ich danke. (Allgemeiner Beifall.)

20.29

20.29.22


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

20.29.4221. Punkt

Wahl der beiden Vizepräsidenten/innen, der Schriftführer/innen und der Ord­ner/innen für das 1. Halbjahr 2019


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Da mit 1. Jänner 2019 der Vorsitz im Bundesrat auf das Bundesland Kärnten übergeht und gemäß Art. 36 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz der an erster Stelle entsendete Vertreter dieses Bundeslandes, Herr Bundesrat Ingo Appé, zum Vorsitz berufen ist, sind die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates für das kommende Halbjahr neu zu wählen.

Wahl der Vizepräsidenten/innen


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich werde die Wahl der beiden Vizeprä­sidenten durch Erheben von den Sitzen vornehmen lassen.

Wir gehen nunmehr in den Wahlvorgang ein und kommen zur Wahl des ersten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates.

Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hierfür der ÖVP-Fraktion das Vorschlagsrecht zu.

 


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