1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, wird mit 48 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen angenommen (somit mit Stimmenmehrheit),
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit 49 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen angenommen (somit mit Stimmenmehrheit und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit)“
Tagesordnungspunkt 14:
„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 23i Absatz 4 B-VG in Verbindung mit Artikel 50 Absatz 4 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, wird bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates mit Stimmeneinhelligkeit (somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit) angenommen.“
Tagesordnungspunkt 15:
„Um 16:00 Uhr Unterbrechung der Verhandlungen zu Tagesordnungspunkt 15 und Durchführung der Dringlichen Anfrage Beilage D. Der Bundesminister für Inneres beantwortet die an ihn gerichteten Fragen.
Um 17:43 Uhr Fortsetzung der Verhandlungen zu Tagesordnungspunkt 15.
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).“
Tagesordnungspunkte 16 und 17:
„Abstimmungen:
zu TO-Punkt 16: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
zu TO-Punkt 17: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).“
Tagesordnungspunkt 18:
„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmeneinhelligkeit).“
Tagesordnungspunkt 19:
„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).“
Tagesordnungspunkt 20:
„Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).“
Tagesordnungspunkt 21:
„Wahl der beiden Vizepräsidenten/innen, der Schriftführer/innen und der Ordner/innen für das 1. Halbjahr 2019
Es liegen die Wahlvorschläge vor, Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M. als ersten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates und Bundesrat Hubert Koller, MA als zweiten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates [...] sowie
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